Schutz von Patientenakten bei Klinikinsolvenzen angestrebt
Das hessische Gesundheitsministerium will stärker auf den Schutz von Patientenakten durch Klinikbetreiber drängen.
Was passiert in Hessen nach der Insolvenz einer Klinik mit den vertraulichen Patientenakten? Der Pflicht zum Nachweis vorsorglicher Maßnahmen zur Sicherung von Patientenunterlagen "sind bislang nicht alle Krankenhäuser nachgekommen", teilte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit.
Laut Hessens novelliertem Krankenhausgesetz müssen Klinikträger "ab dem 1. Mai 2022 und sodann alle zwei Jahre" entsprechende Schritte nachweisen. Der hr hatte kürzlich über eine verlassene ehemalige Reha-Klinik im Main-Kinzig-Kreis berichtet, in der ungesicherte vertrauliche Patienten- und Mitarbeiterakten aufgetaucht seien, zugänglich auch für Unbefugte. Stolz erklärte nun, das Krankenhausgesetz beziehe sich nicht auf Rehabilitationskliniken.
Von Krankenhäusern eingereichte Sicherheitskonzepte sollen der Ministerin zufolge zeigen, dass "die Vertraulichkeit, Integrität und die Verfügbarkeit von Patientenakten im Falle der Schließung eines Krankenhauses, insbesondere aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit" gewährleistet sind. Das Gesundheitsministerium überprüfe dies.