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Gericht weist Antrag auf mehr Auflagen für Protestcamp ab

Teilnehmer an einem Pro-Palästina-Protestcamp auf dem Uni-Campus in Frankfurt, Menschen mit Palästina-Flagge und Palästinenser-Tüchern stehen vor einem Zelt

Eine ganze Woche lang wollen pro-palästinensische Aktivisten an der Frankfurter Goethe-Universität demonstrieren. Dass ihr Camp auf dem Westend-Campus bleiben darf, wie es ist, hat nun das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Es wies einen Antrag der Uni-Leitung ab.

Das pro-palästinensische Protestcamp auf dem Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt darf laut einem Gerichtsbeschluss bleiben. Auch kämen weitere Beschränkungen der Veranstaltung nicht in Betracht, teilte das Frankfurter Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Es lehnte damit einen entsprechenden Antrag der Universität ab. (Az.5 L 1624/24.F)

Am Donnerstag vergangener Woche war das Camp bei der Stadt als einwöchige Versammlung angemeldet worden. Am Freitag erließ die Stadt mehrere Beschränkungen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu garantieren. Am Montag versammelten sich etwa 80 Aktivisten auf dem Gelände, von denen nach Angaben der Polizei zehn dort übernachteten.

Grundsätzliche Bedenken der Uni-Leitung

Nach Angaben der Uni-Leitung müssen die Protestierenden ein Hygiene- und Müllkonzept vorlegen, die Nachtruhe einhalten und die Rettungswege freihalten. Außerdem habe das Ordnungsamt bestimmte Slogans verboten.

"From the river to the sea" (dt. "Vom Fluss bis ans Meer") dürfe nicht im Zusammenhang mit der Verherrlichung der Terrororganisation Hamas genannt werden. Der Slogan bezieht sich auf die Region zwischem dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer. Dort befinden sich neben Israel das Westjordanland und der Gazastreifen.

Die Universität hatte grundsätzliche Bedenken wegen des Protestcamps. Er verstehe nicht, "warum es für die Ausübung der Versammlungsfreiheit notwendig sein soll, eine ganze Woche lang Zelte auf den Campus zu stellen und dort zu übernachten", teilte Uni-Präsident Enrico Schleiff mit.

Er befürchte, dass das Camp den Universitätsbetrieb beeinträchtige und dass sich jüdische Studierende dadurch eingeschüchtert fühlen könnten. Es bestehe das Risiko antisemitischer Äußerungen. Die Uni-Leitung beantragte daher beim Verwaltungsgericht eine zeitliche Begrenzung und weitere Beschränkungen des Protestcamps.

Gericht sieht keine Gefahr für öffentliche Sicherheit

Die von der Universität geforderten zusätzlichen Beschränkungen seien jedoch ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, entschieden die Richter nun. Zum jetzigen Zeitpunkt seien Eingriffe dieser Art nicht gerechtfertigt. Es sei nicht zu erwarten, dass die öffentliche Sicherheit durch das Camp unmittelbar gefährdet sei.

"Wir werden die Entscheidung des Gerichts genau lesen und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen", sagte Uni-Präsident Schleiff am Mittwoch. Unabhängig davon hoffe er, "dass die Veranstaltenden des Camps unsere Bedenken zerstreuen".

Bislang gibt es keine Berichte über größere Verstöße gegen die Auflagen. Die Polizei stellte die Personalien von sieben Demonstrierenden fest, die ein möglicherweise rechtswidriges Plakat bei sich hatten.

Mahnwache der Deutsch-Israelischen Gesellschaft

Einen Aufruf "zur globalen Intifada, also schlicht zur Gewalt" sieht das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Frankfurt in dem Camp. Es bestehe ein "erhebliches Bedrohungspotenzial", teilte das Forum am Mittwoch mit.

Die Vereinigung ruft für diesen Freitag, 12 Uhr, auf dem Campus Westend zu einer Kundgebung auf - gegen Antisemitismus und für ein vielfältiges Frankfurt sowie zu einer Mahnwache für die Opfer des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.

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