Eine Apothekerin bereitet eine Spritze mit Corona-Impfstoff vor.

Bei hessischen Gerichten liegen über 40 Klagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen und Ärzte vor, in denen es um mutmaßliche Impfschäden geht. Auf staatliche Hilfe können gleichzeitig nur wenige hoffen: Die Versorgungsämter lehnen den Großteil aller Anträge von mutmaßlich Impfgeschädigten ab.

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Impfklagewelle beschäftigt Gerichte

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Immer mehr Menschen ziehen in Hessen wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Corona-Schutzimpfung vor Gericht. Das hat eine Abfrage des hr bei den Landgerichten ergeben.

Über 40 Klagen waren Anfang August gegen Impfstoffhersteller und Impfärzte bei den hessischen Landgerichten anhängig, Tendenz steigend. Die Kläger berichten über verschiedene Beschwerden nach der Impfung – zum Beispiel Blutgerinnsel, Herz, Lungen- und Kreislaufprobleme oder ständige Erschöpfung. Die Klagen richten sich gegen die Hersteller Moderna, Astrazeneca, Johnson und Johnson sowie Biontech.

Nur 28 Impfschäden vom Versorgungsamt anerkannt

Den Herstellern oder Ärzten wird vorgeworfen, nicht korrekt über die Risiken der Impfung informiert zu haben, die Kläger hoffen auf Schadenersatz.

Unabhängig davon haben mit Stand Anfang August bisher rund 750 Menschen in Hessen die Anerkennung eines Impfschadens beim Land Hessen beantragt, um Versorgungsleistungen zu bekommen, teilte das Regierungspräsidium Gießen dem hr mit. Von über 400 bearbeiteten Anträgen wurden bisher nur 28 Anträge anerkannt. Mehr als 90 Prozent der Fälle wurden damit abgelehnt.

Rund 200 Widersprüche, 65 Klagen vorm Sozialgericht

Für Betroffene ist die Anerkennung eines Impfschadens durch das Versorgungsamt wichtig. Es geht um mögliche staatliche Unterstützungen wie Rentenleistungen, weiterführende Behandlungen, Hilfsmittel und finanzielle Hilfe. Wer etwa nicht mehr so viel arbeiten kann wie vorher, kann so zumindest auf etwas finanziellen Ausgleich hoffen.

Deswegen wehren sich mutmaßlich von Impfschäden Betroffene gegen negative Bescheide mit Widersprüchen. Laut dem Regierungspräsidium Gießen sind bisher rund 200 Widersprüche eingegangen, in 65 Fällen wurde Klage bei einem Sozialgericht eingereicht.

Bearbeitung der Anträge dauert Monate

Wie lange es dauert bis ein Antrag bearbeitet wird, hängt auch davon ab, wie lange Betroffene bereits unter Symptomen leiden. Ein Impfschaden muss laut dem Regierungspräsidium Gießen "von nicht nur vorübergehender Dauer sein", die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen also mehr als sechs Monate anhalten.

Bei der Begutachtung der Fälle durch das Versorgungsamt muss außerdem herauskommen, dass wirklich die Impfung der Grund für die Symptome der Betroffenen sind. Die Bearbeitung der Anträge dauere mehrere Monate, teilt das RP Gießen mit.

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