Amtsgericht Hofgeismar Künstler Artur Klose wegen Beleidigung verurteilt

Maschinenpistolen, Bilder aus Hundekot, Nazi-Symbole – in der Vergangenheit hat der nordhessische Künstler Artur Klose immer wieder Schlagzeilen gemacht. Dieses Mal hat er es nach Einschätzung des Gerichts zu weit getrieben.

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Prozess um Künstler aus Hofgeismar

hessenschau von 16:45 Uhr
Artur Klose posiert mit einer Waffenattrappe Bild © hr
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An der Wand des Wohnhauses in Hofgeismar (Kassel) hängt ein Hakenkreuz. Daraus erwächst ein Baum, dessen Blätter formen Köpfe von Politikern und Journalisten. Diese Köpfe gehören unter anderem Roman Poseck, dem Hessischen Justizminister, Winfried Becker (SPD), dem Landrat des Schwalm-Eder-Kreises und Axel Grysczyk, dem Chefredakteur der HNA.

Vor dem vermeintlichen "Kunstwerk" posiert Artur Klose selbstbewusst mit einer rot-gelockten Perücke. Der Mann im Clown-Kostüm ist der Schöpfer dieser Installation und steht wegen ihr nun vor Gericht. Angezeigt haben ihn zwei Landgerichtspräsidenten und der hessische Justizminister. Der Konflikt: Kunst- und Meinungsfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht. Darüber musste am Dienstag das Amtsgericht in Hofgeismar befinden.

Künstler Artur Klose steht auf der Treppe vor seinem Haus neben seinem Kunstwerk, das unter anderem ein Hakenkreuz zeigt
Künstler Artur Klose neben seinem Werk Bild © hessenschau.de/Christian Vogel

Das Gericht verurteilte den Künstler schließlich wegen siebenfacher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätze je 20 Euro zahlen - also insgesamt 3.600 Euro. Der Richter entschied: Die Persönlichkeitsrechte werden in den Kunstwerken Kloses so vehement verletzt, dass dieses Vergehen schwerer wiege, als die Kunstfreiheit.

Provokationen - auch vor Gericht

Noch am Vormittag hatte Klose vor dem Gerichtsgebäude seine vermeintlichen Kunstwerke präsentiert: mehrere Kissen mit dem Kopf von Adolf Hitler und dem hessischen Justizminister darauf. Die beiden unterhalten sich. Klose selbst nutzte den Gerichtssaal als Bühne. Er kam mit Hemd im Schachbrett-Muster zum Termin. Auf den Schachfeldern: Ein Schmähspruch gegen die hessische Justiz.

Der Angeklagte vertrat sich selbst. Auf seinem Tisch im Verhandlungssaal herrschte Chaos. Geschichtsbücher lagen verstreut neben 14 Aktenordnern und einer Pappmappe. Auf dessen Deckel tummelten sich Fußballer. Einen Antrag zur Vorführung einer Zeugin, hektisch niedergeschrieben auf einem Blatt Papier, lehnte der Richter ab.

Künstler will auf "industrielles Morden" hinweisen

Zwei Stunden lang hielt Klose sein Plädoyer. Er zitierte Hape Kerkeling und Joschka Fischer, immer wieder grätschte der Richter dazwischen. Als Klose beginnt eine der Frauen des Tennisspielers Boris Becker zu zitieren, unterbricht ihn der Richter: Er möge doch bitte zum Ende kommen.

"Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass hier tatsächlich die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit zurücktreten müssen“, sagt der Staatsanwalt Martin Gerhard nach dem Urteil zu hessenschau.de. Das sah der Künstler anders. Er wolle niemanden beleidigen, sondern mit seinen Nazi-Vergleichen auf Probleme und Lügen in der Justiz hinweisen, die zu dem führten, was er als "industrielles Morden" bezeichnet, sagte Klose.

Umstrittene Aktionen schon in der Vergangenheit

Es ist nicht das erste Mal, dass Artur Klose vor Gericht steht. Seine Kunstwerke erregten in der Vergangenheit schon einige Male Ärger. 2018 befürchteten die Behörden schon, er wolle Amtsträger mit Maschinenpistolen angreifen. Da hatte er im Netz mit Waffen-Attrappen posiert, was einen einen SEK-Einsatz auslöste. Heute bezeichnet er die täuschend echt wirkenden Waffen-Nachbauten als "Werkzeug", um gegen die Justiz aufzustehen.

In einer anderen Aktion fertigte er das Portrait eines Landrates aus Hundekot. Wo heute das Hakenkreuz hängt, waren zuvor SS-Runen angebracht, daneben der Kopf eines anderen Politikers. Diese Kombination sollte dem Künstler zufolge eine Warnung vor dem Krieg in der Ukraine sein. In allen bisherigen Aktionen sprachen die Gerichte ihn frei, begründet mit der Kunstfreiheit.

Der Verurteilte nahm am Dienstag das Urteil gefasst auf: Selbstverständlich werde er in die Berufung gehen, sagte er. Mit seinen Anliegen werden sich also noch andere Gericht zu befassen haben.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 10.10.2023, 16.45 Uhr

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Quelle: Nicolas Frühling, Christian Vogel, hessenschau.de