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Streitschlichter in betreuter WG für Drogenkranke getötet: Angreifer zu langer Haft verurteilt

Eingangsportal des Landgerichts Darmstadt

Nach einem tödlichen Streit in einer betreuten Wohngemeinschaft in Darmstadt ist ein Mann zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der drogenabhängige 41-Jährige hatte Streit mit seiner Freundin. Der getötete 46-Jährige wollte schlichten.

Bei dem tödlichen Messerstich in die linke Brust wurden eine Rippe angebrochen, das Herz und ein Lungenflügel durchstochen. "Das zeigt, mit welcher Verve der Mensch unterwegs war", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Mittwoch in der Urteilsbegründung am Landgericht Darmstadt.

Der 41-Jährige wurde wegen Totschlags zu acht Jahren Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung maximal sieben Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streit um angeblich zu kurzen Rock

Tatort im vergangenen Juli war eine betreute Wohngemeinschaft im Darmstädter Stadtteil Bessungen, in der der Angeklagte mit seiner Freundin lebte. Der getötete 46-Jährige war ein Bekannter des Paares. Die drei waren drogenabhängig, wie Sozialarbeiter ausgesagt hatten.

Dem Messerangriff voraus ging ein Streit zwischen dem Verurteilten und seiner Freundin um deren angeblich zu kurzen Rock. Nachdem er seiner Freundin ins Gesicht geschlagen hatte, war der 46-Jährige dazwischengegangen. Er stellte sich vor die Frau.

Nach Angaben des Richters wollte er den Streit schlichten. Der 41-Jährige war laut Anklage eifersüchtig, weil der Besucher und seine Freundin sich in ihrem Zimmer unterhalten hatten.

Erster Messerstich in das Gesäß

Beim Prozessauftakt am Dienstag hatte der 41-Jährige erklärt, der 46-Jährige habe ihn zu Boden geschubst, da habe er das Küchenmesser genommen. Nach dem ersten Stich in das Gesäß seines Kontrahenten habe es ein Gerangel um das Messer gegeben. Dann habe er seinem Gegner in den Arm stechen wollen, aber das Herz getroffen, sagte der 41-Jährige. Er gestand, seinen Kontrahenten damit erstochen zu haben.

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