Ein ehemaliger Sozialarbeiter der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Wiesbaden und Frankfurt muss 500 Euro Geldbuße zahlen.

Der 50-Jährige war beschuldigt worden, 20.000 Euro Gehalt ohne Arbeitsleistung bezogen zu haben. Dafür hatte ihn das Frankfurter Amtsgericht zunächst per Strafbefehl zu 3.600 Euro Geldstrafe wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Der Mann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Weil es zu viele Zweifel gebe und Zeugen nicht zur Verfügung standen, beschlossen Gericht und Staatsanwaltschaft, das Verfahren "wegen geringer Schuld" gegen Geldauflage einzustellen.