Wer mit einem SUV bei Rot über eine Ampel fährt, muss nach einem Urteil mit einem höheren Bußgeld als andere Autofahrer rechnen. Die Frankfurter Richter begründeten dies mit der Form der Geländewagen.

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Gerichtsurteil: Höheres Bußgeld für SUV-Fahrer an roter Ampel

Ein SUV steht am Straßenrand, während ein Pkw vorbeifährt.
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Ein Autofahrer, der in Frankfurt mit seinem Sport Utility Vehicle (SUV) bei Rot auf eine Kreuzung gefahren ist, muss ein höheres Bußgeld als üblich bezahlen. Die im Bußgeldkatalog aufgeführte Regelstrafe von 200 Euro setzten die Richter auf 350 Euro hoch und verhängten zudem ein einmonatiges Fahrverbot.

Das teilte das Amtsgericht Frankfurt in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung vom 3. Juni mit. Diese ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).

Die kastenförmige Bauweise und die wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, wie das Gericht betonte. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liege deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor.

Gericht: "Größere abstrakte Gefährdung"

Der Mann war mit seinem SUV des Herstellers BMW am Mittag des 5. November vergangenen Jahres geblitzt worden. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt 1,1 Sekunden an. Vor der Rotphase lag laut Urteil eine Gelbphase von exakt drei Sekunden. Der Fahrer habe aus Unachtsamkeit das Rotlicht nicht beachtet.

Wegen der "größeren abstrakten Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug" stelle sich der begangene Rotlichtverstoß "gravierender als der Normalfall dar". Die Ampelschaltung ziele darauf ab, querende Verkehrsteilnehmer bei einer Kollision zu schützen. Der Fall weise eine Besonderheit auf, "die ihn von gewöhnlichen Tatumständen unterscheidet". Deswegen habe das Gericht die Regelbuße entsprechend erhöht.

Mehrere Einträge im Fahreignungsregister

Die Geldbuße hob das Gericht demnach auch an, weil der Mann mehrere Einträge im Fahreignungsregister hat, unter anderem weil er außerorts zu schnell unterwegs und ein anderes Mal am Steuer mit dem Handy beschäftigt war.

Welche Autos als SUV gelten, stellte das Gericht in der Entscheidung nicht eindeutig fest. Dazu heißt es lediglich, SUV unterschieden sich in der Bauart von normalen Kraftfahrzeugen dadurch, dass das Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt sei.

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