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Amtsgericht Frankfurt: Kein Prozess nach tödlichem Stromschlag in Kita

In dieser Kita ereignete sich das Unglück.

Vor vier Jahren starb ein Sechsjähriger in einer Frankfurter Kita durch einen Stromschlag. Jetzt hat das Amtsgericht es abgelehnt, drei Elektriker dafür strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Beweise reichten nicht aus.

Der Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Frankfurter Kindergarten bleibt zunächst ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen 71 Jahre alten Elektrounternehmer und seine beiden Söhne ab.

Es könne nicht festgestellt werden, dass die Angeschuldigten für die schadhafte Steckdose verantwortlich seien, an der der Junge im Oktober 2019 einen tödlichen Stromschlag erlitt, hieß es zur Begründung.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Die Staatsanwaltschaft hatte im September vergangenen Jahres Anklage gegen die drei Elektriker wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Firma war zwischen Anfang Juli und Ende August 2019 mit Elektroarbeiten in dem Kindergarten in Frankfurt-Seckbach beauftragt worden. Dazu gehörte auch die Installation der Steckdose, die kurze Zeit später aus ihrer Befestigung fiel.

Das Kind hatte beim Spielen ein heraushängendes Kabel berührt und dabei den Stromschlag erlitten. Die Kita blieb nach dem Todesfall für sieben Monate geschlossen.

Laut Gericht blieben die umfangreichen Ermittlungen ohne konkretes Ergebnis. Deshalb könne kein hinreichender Tatverdacht gegen die Firmeninhaber begründet werden. "Es bleibt ein großes Mysterium", sagte die Amtsrichterin. Die Staatsanwaltschaft hat sofortige Beschwerde beim Landgericht Frankfurt eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde. 

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