Im Videochat zu sexuellen Handlungen gedrängt Anklage gegen Pfarrer aus dem Kreis Fulda wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Die Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Pfarrer aus dem Landkreis Fulda erhoben. Er soll Kinder in Videochats zu sexuellen Handlungen gedrängt und davon Aufnahmen gefertigt haben. Ein Hinweis aus den USA hatte die Ermittlungen in Gang gebracht.

Kruzifix an einem Rosenkranz auf dem Wort Missbrauch in einem Duden
Symbolbild: sexuelle Gewalt in Kirche Bild © Imago Images
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Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Freitag mitteilte, ist beim Landgericht Fulda Anklage gegen einen 42 Jahre alten Pfarrer einer Kirchengemeinde aus dem Landkreis Fulda erhoben worden. Demzufolge geht es unter anderem um den Verdacht der sexuellen Gewalt gegen Kinder ohne Körperkontakt sowie um den Verdacht des Herstellens und des Besitzes von Material mit sexueller Gewalt gegen Kinder- und Jugendliche.

Dem 42 Jahre alten Mann werde vorgeworfen, zwischen Februar 2022 und Juli 2022 auf einer Chatplattform im Internet gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert zu haben. Er soll ihnen kinderpornografische Videos vorgespielt haben.

Heimlich Aufnahmen gefertigt

Außerdem soll er von den Kindern und Jugendlichen gefordert haben, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Von den Webcam-Übertragungen soll der Angeschuldigte heimlich Aufnahmen gefertigt und diese auf seinem Computer gespeichert haben. Auch soll er diese Videos an Dritte weitergegeben haben.

Den Anstoß für die Ermittlungen hatte im Mai vergangenen Jahres ein Hinweis der U.S.-amerikanischen Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC, Deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) gegeben, wie die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) weiter mitteilte.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden Datenträger aufgefunden und sichergestellt, auf denen eine Vielzahl von Dateien entdeckt werden konnte, die den Verdacht gegen den Mann begründeten. Insgesamt werden ihm 71 Taten zur Last gelegt. Das Landgericht Fulda muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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Redaktion: Meliha Verderber

Sendung: hr-iNFO, 22.12.2023, 14.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de