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Amtsgericht Frankfurt: Geldstrafe für Ex-Partnerin von Ex-OB Feldmann

Noch-Ehefrau des abgewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann, Zübeyde Feldmann, vor Gericht

Die Verurteilung von Zübeyde Feldmann wegen Beihilfe zur Untreue ist rechtskräftig. Die frühere Partnerin des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters und die Staatsanwaltschaft haben die Berufung zurückgenommen.

Zübeyde Feldmann, Ex-Partnerin vom ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann, wird sich doch nicht ein weiteres Mal wegen Beihilfe zur Untreue in der AWO-Affäre vor Gericht verantworten müssen. Wie die FAZ am Mittwochabend berichtete, haben die Staatsanwaltschaft und ihre Verteidigung die zuvor eingelegte Berufung gegen die verhängte Geldstrafe zurückgenommen. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag dem hr.

Damit ist das Urteil gegen die ehemalige Partnerin von Ex-OB Feldmann in der AWO-Affäre rechtskräftig - Zübeyde Feldmann gilt damit als vorbestraft. Das Frankfurter Amtsgericht hatte sie Ende Juli zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.300 Euro verurteilt (110 Tagessätze zu je 30 Euro).

Ein Sprecher des Frankfurter Landgerichts bestätigte, dass damit auch die zusätzliche Einziehung der Summe von 10.800 Euro gelte, welche die Angeklagte damals zu Unrecht eingenommen habe. Wieso Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Berufung nun doch stoppten, ist noch unklar.

Staatsanwaltschaft hatte höhere Geldstrafe gefordert

Die Richterin am Frankfurter Amtsgericht war bei dem Urteil im Sommer dieses Jahres unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 140 Tagessätzen geblieben.

Das Gericht hatte der Frau vorgeworfen, dass sie vor mehreren Jahren einen Schein-Minijob bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehabt und dafür insgesamt 13.500 Euro kassiert habe. Voriges Jahr war ihr deshalb ein Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro zugestellt worden. Die frühere Partnerin des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann hatte Einspruch erhoben, daher war es zu der Gerichtsverhandlung gekommen.

Gericht sieht Beihilfe zur Untreue als erwiesen

Die Richterin hatte es in ihrer Urteilverkündung für erwiesen befunden, dass Zübeyde Feldmann Beihilfe zur Untreue leistete. Ihr sei Ende 2014, als sie den Minijob von der damaligen AWO-Chefin Hannelore Richter bekommen hatte, klar gewesen, dass sie dafür nicht arbeiten muss. Sie war noch Studentin und gerade mit Peter Feldmann zusammengekommen.

Kurze Zeit später übernahm sie die Leitung der Frankfurter AWO-Kita Dostluk. Die für eine Berufseinsteigerin ungewöhnlich hohe Eingruppierung und ihr Dienstwagen waren der Auslöser der AWO-Affäre, über die Peter Feldmann politisch gestürzt ist.

Strafverschärfend: Geld nicht an AWO zurückgezahlt

Als strafverschärfend hatte die Richterin hervorgehoben, dass Zübeyde Feldmann von ihrem Mann nach dem Auffliegen der AWO-Affäre 13.500 Euro überwiesen bekommen habe, um den Schaden durch den Minijob zu begleichen. Aus Sicht der Richterin hat Zübeyde Feldmann das Geld aber nicht an die AWO zurückbezahlt.

Zübeyde Feldmanns Verteidiger hatten in dem Verfahren auf Freispruch plädiert. Sie bestreiten, dass Peter Feldmann das Geld für die Rückzahlung an ihre Mandantin überwiesen habe. Die damals 28 Jahre alte Studentin sei 2014 in das "System Richter" reingeraten, in dem mit "Minijobs wie mit Kamellen an Karneval" um sich geworfen worden sei.

Anm. d. Red. (24.07.2023): Zunächst hatten wir berichtet, dass die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze forderte und nicht - wie korrekt - 140. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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