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Falsche Ärztin aus Fritzlar erfolgreich mit Revision gegen Mord-Urteil

Falsche Ärztin in Fritzlar

Weil sie als falsche Ärztin den Tod von drei Menschen verursacht haben soll, hatte das Landgericht Kassel eine Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun teilweise aufgehoben - wegen rechtlicher Fehler.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Frau teilweise aufgehoben, die sich drei Jahre lang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben hatte und durch Behandlungsfehler den Tod von drei Menschen verursacht haben soll. Wie der BGH am Dienstag mitteilte, sind sachlich-rechtliche Fehler der Grund dafür.

Das Landgericht Kassel hatte die heute 53-jährige Meike S. im Mai 2022 unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es hatte außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Tötungsvorsatz nicht genügend geprüft

Der BGH hob das Urteil auf, da das Landgericht nicht in allen Fällen genügend geprüft habe, ob die Angeklagte die Patienten vorsätzlich tötete.

Außerdem habe es Umstände, die gegen die vorsätzliche Tötungen der Patienten sprechen, nicht hinreichend in den Blick genommen. Dazu gehören laut BGH Persönlichkeitsstruktur und Verhaltensauffälligkeiten der Angeklagten.

Die Feststellungen des Landgerichts zum "objektiven Kerngeschehen" der Taten hob der BGH dagegen nicht auf - also die Tatsache, dass die falsche Ärztin während der Operationen für die Narkose der Patienten verantwortlich war.

Verurteilt wegen drei Morden und dreizehn Mordversuchen

Die Frau hatte ab Ende 2015 in einem Krankenhaus in Fritzlar (Schwalm-Eder) als Ärztin gearbeitet, ab 2016 auch als Narkoseärztin bei Operationen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde und einem falschen Lebenslauf beworben hatte.

Laut dem damaligen Urteil riskierte die Frau wegen eines übersteigenden Geltungsbedürfnisses das Leben von Patientinnen und Patienten. Insgesamt wurden ihr drei Morde und dreizehn Mordversuche angelastet.

Der BGH verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Kassel. Es muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.

Nebenklage: Entscheidung nachvollziehbar

Aus Sicht der Angehörigen der Opfer sei die BGH-Entscheidung enttäuschend, sagte der Vertreter der Nebenklage, der Kasseler Rechtsanwalt Carsten Drastik, dem hr. Sie könnten nach dem langen Strafprozess nun nicht mit dem Fall abschließen. Das erneute Verfahren gegen die falsche Ärztin würde alles nochmal aufwühlen, so Drastik.

Aus juristischer Sicht sei die Karlsruher Entscheidung jedoch nachvollziehbar. Das Landgericht Kassel habe nicht in jedem verhandelten Einzelfall den Tötungsvorsatz ausreichend begründet. Wichtig sei ihm aber die Feststellung, dass der BGH nicht grundsätzlich an der "objektiven Gefährlichkeit der Taten von Meike S." zweifelt. In dem neuen Verfahren müsse die Begründung für den sogenannten bedingten Tötungsvorsatz in Verbindung mit der Persönlichkeit von Meike S. stärker herausgearbeitet werden. Dazu sei nach Drastiks Dafürhalten mindestens ein neues psychiatrisches Gutachten nötig.

Patientenschützer: Hochstapler haben es zu leicht

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, monierte anlässlich der Entscheidung, medizinische Hochstapler hätten in Deutschland zu leichtes Spiel. "Angesichts von 17 Landesärztekammern lassen sich fehlende Zulassungen mühelos vertuschen. Um es Tätern von Anfang an schwer zu machen, müssen die Prüfungsämter der Universitäten vorgeschaltet werden", forderte er. Sie hätten vor Ausstellung der Approbation die Echtheit des Staatsexamens zu bestätigen.

Zudem sei ein Zentralregister für Approbationen bei der Bundesärztekammer überfällig. "Krankenhausträger gilt es dann zu verpflichten, die Zulassung eines Arztes elektronisch abzufragen. Der Bundesgesundheitsminister ist gefordert, die Kleinstaaterei in der deutschen Ärzteschaft endlich zu beenden", so Brysch.

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