Landgericht Frankfurt Cum-Ex-Skandal: Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Top-Anwalt

Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Ein früherer Top-Anwalt wurde vor dem Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Richter attestierte ihm eine "erhebliche kriminelle Energie".

Gebäude der Kanzlei Freshfields im Frankfurter Westend
Gebäude der Kanzlei Freshfields im Frankfurter Westend. Bild © picture-alliance/dpa
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Der frühere Jurist der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wurde am Dienstag wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen verurteilt. Das Urteil des Frankfurter Landgerichts lautet: drei Jahre und sechs Monate Haft.

Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-Ex-Komplex strafrechtlich belangt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Neben dem früheren Freshfields-Spitzenjuristen wurde ein ehemaliger Maple-Banker verurteilt. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung und eine Geldstrafe von 1,9 Millionen Euro. Er hatte bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt und die Cum-Ex-Deals als "zu schön, um wahr zu sein" bezeichnet. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

"Gefälligkeitsgutachten", um Fiskus zu täuschen

Der ehemalige Freshfields-Topanwalt hatte die Maple Bank in den Jahren 2006 bis 2009 bei Cum-Ex-Deals beraten, bei denen lange unklar war, ob sie illegal waren. Freshfields erstellte ein Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit der Aktien-Deals.

Der Anwalt habe dabei eine zentrale Position eingenommen und von Anfang an die nötigen Strukturen verantwortet, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel zur Urteilsbegründung. Damit habe er einen "aberwitzig hohen Steuerschaden" mitverursacht und "ganz erhebliche kriminelle Energie" gezeigt.

Dabei sei dem Anwalt bewusst gewesen, dass es um Steuerhinterziehung ging, urteilte das Gericht. Mit den Gutachten habe er den illegalen Geschäften einen legalen Anstrich gegeben. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Steuerrechtler vorgeworfen, er habe mit "Gefälligkeitsgutachten" die Täuschung des Fiskus mit ermöglicht.

Der frühere Top-Jurist, der das Urteil mit betroffener Miene verfolgte, äußerte sich am Dienstag nicht. Er hatte ein spätes Geständnis abgelegt, was beim Strafmaß laut Gröschel eingeschränkt berücksichtigt wurde. Er habe damals als junger aufstrebender Anwalt mit einer "gewissen Naivität" gehandelt. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft, die auf fünfeinhalb Jahre Haft plädiert hatte.

Freshfields und Maple Bank einigten sich auf Vergleich

Die Maple Bank verursachte mit Cum-Ex-Geschäften laut Anklage einen Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro - bis sie 2016 selbst in die Pleite stürzte, weil wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.

Freshfields hatte nicht nur die Maple-Bank zu Cum-Ex beraten. Auf der Kundenliste der Großkanzlei standen viele große Namen der Finanzwelt. Bei der Aufarbeitung geriet die Kanzlei selbst ins Visier der Ermittler. Der Insolvenzverwalter der Maple Bank verklagte die Kanzlei auf 95 Millionen Euro, am Ende gab es einen Vergleich über 50 Millionen Euro. Freshfields räumte später ein, die Beratung zu Cum-Ex sei kein Ruhmesblatt gewesen.

Cum-Ex-Deals: Aktien wurden hin- und hergeschoben

Cum-Ex gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik. Bei den Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten und prellten den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro.

Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Steuern.

Lange war unklar, ob Cum-Ex-Geschäfte nur unmoralisch oder auch illegal waren. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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Sendung: hr-iNFO, 30.01.2024, 15 Uhr

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Quelle: dpa/lhe