Das ZDF darf sich bei seiner Berichterstattung im linearen Fernsehen zu den bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern auf die Ergebnisse von Parteien mit mehr als drei Prozent beschränken.

Einen entsprechenden Beschluss hat das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag veröffentlicht. Es wies damit einen Eilantrag der Tierschutzpartei zurück. Sie hatte gefordert, die Schwelle auf ein Prozent abzusenken und sich dabei auf das Recht auf Chancengleichheit berufen. Das Gericht teilte mit, eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem erwarteten Wahlergebnis von drei Prozent möglich. Außerdem werde das amtliche Endergebnis im Internet bei ZDF heute veröffentlicht.

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