Tod von drei Menschen verursacht Falsche Narkoseärztin legt erneut Revision ein
Die zu 15 Jahren Haft verurteilte falsche Narkoseärztin aus Fritzlar hat gegen das Urteil des Landgerichts Kassel Revision eingelegt. Nun geht der Fall zum zweiten Mal zur Prüfung an den Bundesgerichtshof.
Im Fall der falschen Ärztin Meike S. haben sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage Revision eingelegt. Das bestätigte am Freitag ein Sprecher des Landgerichts Kassel dem hr. Zuerst hatte die HNA darüber berichtet.
Die Nebenanklage will an einer Verurteilung wegen Mordes festhalten, wie sie dem hr gegenüber nach Verkündung des Urteils sagte. Details zu der Revision der Verteidigung sind nicht bekannt.
Urteil bereits abgemildert
Die verurteilte 54-Jährige hatte sich in Nordhessen jahrelang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben. Im Jahr 2022 war sie unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zunächst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung dann teilweise auf, das Landgericht Kassel milderte das Urteil daraufhin vergangene Woche ab - unter anderem weil es den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. Das Urteil lautete nun 15 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung ohne Todesfolge in zehn Fällen.
Heilpraktikerin gab sich als Anästhesistin aus
Die 54-Jährige hatte mit falschen Zeugnissen unter anderem an einer Klinik in Fritzlar (Schwalm-Eder) gearbeitet. Dort war sie seit Ende 2015 als Ärztin tätig, ab 2016 als Narkoseärztin. Etwa 500 Patienten und Patienten versetzte sie in Narkose.
Die Frau hatte sich medizinisches Wissen angelesen und ansonsten offenbar lediglich eine Heilpraktiker-Ausbildung absolviert.
Nebenklage plädierte auf Mord
Die Kammer war mit ihrem jüngsten Urteil von 15 Jahren Haft der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Nebenklage hatte beantragt, die 54-Jährige wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Die Verteidiger hatten für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise von acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.