Landgericht Darmstadt Bewährungsstrafe für Todesraser von Rüsselsheim
Das Landgericht Darmstadt hat einen 20-Jährigen wegen eines tödlichen Raserunfalls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Schuldig gesprochen wurde er wegen eines verbotenen Autorennens und fahrlässiger Tötung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 18 Jahre alte Mann im April 2023 durch Rüsselsheim gerast war. Statt mit 50 Kilometern pro Stunde fuhr er mehr als doppelt so schnell. Dabei überfuhr er einen Mann, der mit seinem Fahrrad die Straße überquerte. Der 48-Jährige starb noch vor Ort.
An einer Kreuzung missachtete der Autofahrer nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch noch eine rote Ampel, was der Angeklagte jedoch bestritt. Zweifelsfrei geklärt werden konnte dieser Aspekt vor Gericht nicht.