Landgericht Darmstadt Bewährungsstrafe für Todesraser von Rüsselsheim

Das Landgericht Darmstadt hat einen 20-Jährigen wegen eines tödlichen Raserunfalls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Ein verbeultes Fahrrad liegt nach einem Unfall auf einer Straße. Es ist Nacht.
Fahrrad des bei einem Unfall getöteten Radlers in Rüsselsheim. Bild © Keutz TV
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Schuldig gesprochen wurde er wegen eines verbotenen Autorennens und fahrlässiger Tötung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 18 Jahre alte Mann im April 2023 durch Rüsselsheim gerast war. Statt mit 50 Kilometern pro Stunde fuhr er mehr als doppelt so schnell. Dabei überfuhr er einen Mann, der mit seinem Fahrrad die Straße überquerte. Der 48-Jährige starb noch vor Ort.

An einer Kreuzung missachtete der Autofahrer nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch noch eine rote Ampel, was der Angeklagte jedoch bestritt. Zweifelsfrei geklärt werden konnte dieser Aspekt vor Gericht nicht.

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Quelle: hessenschau.de/Zoe Bünning, AFP