Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Klage der Landtagsopposition von SPD und FDP gegen die Besetzung des Chefpostens beim Landeskriminalamt mit einem politischen Beamten als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antrag enthalte keine hinreichend detaillierte Darlegung eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Hessischen Verfassung und berücksichtige nicht ausreichend die Rechtsprechung, teilte der Staatsgerichtshof am Freitag mit. SPD und FDP wollten mit ihrer Klage verhindern, dass die LKA-Spitze mit einem politischen Beamten besetzt wird.