Die Übermittlung eines Kindergeldantrags über das elektronische Anwaltspostfach an die Familienkasse ist laut Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel nicht zulässig.

Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte ein Anwalt geklagt, der die Geldanträge mit einer elektronischen Signatur über sein Anwaltspostfach verschickt hatte.