Frühere Schuldsprüche aufgehoben Freispruch für Ex-Bürgermeister von Neukirchen nach Tod dreier Kinder in Dorfteich

Vor sieben Jahren ertranken in Nordhessen drei Kinder in einem Feuerlöschteich. Der damalige Bürgermeister wurde wegen mangelnder Sicherheitsmaßnahmen schuldig gesprochen. Dieses Urteil hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben.

Kuscheltiere und Kerzen am Unglücksort, dem Löschteich.
Nach dem Unglück: Kuscheltiere und Kerzen am Löschteich. Bild © Andreas Bauer
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Nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich hat das Oberlandesgericht Frankfurt den damaligen Bürgermeister der Stadt Neukirchen (Schwalm-Eder) freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Damit wurden vorangegangene Schuldsprüche unter anderem des Landgerichts Marburg aufgehoben.

Sicherung des Teichs hätte Unglück möglicherweise nicht verhindert

Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können, sagte der Richter.

Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 in Neukirchen ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten den Feststellungen zufolge beim Versuch, Hilfe zu leisten. Die Böschung war gepflastert und rutschig, so dass die Kinder sich nicht ans Ufer retten konnten.

Ihr Vater versucht nun, zivilrechtlich Schadenersatz von der Kommune geltend zu machen. Er glaubt, der Teich sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Das Verfahren laufe derzeit noch außergerichtlich, dies solle sich aber bald ändern, erklärte sein Anwalt.

Landgericht Marburg: Uferböschung zu rutschig

Das Landgericht Marburg hatte den früheren Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Landgerichts hätte er den stellenweise knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung hätten sich die Kinder nicht retten können, befand das Gericht. 

Der CDU-Politiker hatte sich dagegen vor dem Oberlandesgericht zur Wehr gesetzt. Zuvor war er schon in erster Instanz verurteilt worden.

Richter entschuldigt sich bei Ex-Bürgermeister

Auch das OLG Frankfurt ging in seinem Urteil davon aus, dass die Gemeinde hätte Maßnahmen treffen müssen. Der Vorsitzende Richter sprach von Schildern mit Piktogrammen, um auf die potenzielle Lebensgefahr hinzuweisen. Möglicherweise hätte auch ein Holzzaun aufgestellt werden müssen. Ein solcher hätte die Kinder aber nicht abgehalten.

"Es gibt auch schreckliche Unglücksfälle, für die weder die Eltern noch einen Dritten eine strafrechtliche Schuld trifft", sagte der Richter, der sich bei dem früheren Bürgermeister für die lange Verfahrensdauer und die damit einhergehenden Belastungen entschuldigte. Der Ex-Rathauschef selbst war nicht zu der Verhandlung erschienen.

Der Anwalt des Mannes sagte, der Tod der drei Kinder habe seinen Mandanten sehr getroffen. "Das verfolgt ihn", so Anwalt Frank Richtberg.

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Sendung: hr-iNFO, 27.11.2023, 13.00 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Anikke Fischer, Heike Borufka, dpa/lhe