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Neues Gerichtsverfahren im Fall dreier ertrunkener Kinder

Ein Zaun umrandet in Teilen das Rasenufer eines Dorfteichs in Neukirchen.

Nach dem Tod dreier Kinder in einem Dorfteich im nordhessischen Neukirchen war der Ex-Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Nun müssen drei Zeugen vor Gericht - sie sollen versucht haben, ihn zu decken.

Im Fall dreier ertrunkener Kinder in einem Dorfteich in Neukirchen (Schwalm-Eder) müssen sich drei damalige städtische Angestellte beziehungsweise Amtsträger vor dem Landgericht Marburg verantworten. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Freitag mitteilte, wird ihnen vorsätzliche Falschaussage vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft den drei Angeklagten die Falschaussagen im Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Neukirchen, Klemens Olbrich (CDU), vor. Sie sollen als Zeugen absichtlich versucht haben, zu verhindern, dass der Bürgermeister wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung bestraft wird.

Ex-Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

In dem Neukirchener Teich waren im Juni 2016 drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren ertrunken. Ex-Bürgermeister Olbrich war im Februar 2023 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er den bis zu knapp zwei Meter tiefen Teich hätte absichern müssen. Gegen das Urteil legten sowohl Olbrich als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt prüft die Anträge.

Kontroverse um Schreiben der Versicherung

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Schreiben der GVV Kommunalversicherung vom April 2014. Darin schätzte die Mitgliederversicherung für Städte und Gemeinden den Teich als verkehrsgefährlich ein und empfahl der Kommune, das Gelände einzuzäunen. Olbrich hatte ausgesagt, vom Inhalt des Schreibens damals nichts gewusst zu haben.

Die nun Angeklagten wussten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in ihren damaligen Ämtern von dem Schreiben, in dem explizit auf die hohe Gefährlichkeit des Teiches hingewiesen worden sei. Trotzdem hätten alle drei in ihren Zeugenaussagen bewusst ausgesagt, dass sie davon keine Kenntnis gehabt hätten.

Durch das übereinstimmende Aussageverhalten der drei Angeklagten sowie des ehemaligen Bürgermeisters ergebe sich laut Staatsanwaltschaft "der Anschein eines bewussten und gewollten Zusammenwirkens".

Höheres Gericht zuständig wegen "besonderer Bedeutung"

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt mitteilte, hätte das Verfahren ursprünglich am Amtsgericht Schwalmstadt stattfinden sollen, da in Hessen für Aussagedelikte die Amtsgerichte zuständig sind.

Wegen der "besonderen Bedeutung der Sache" entschied das Oberlandesgericht auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft, dass am Landgericht Marburg verhandelt wird. Die Vorwürfe seien geeignet, "das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat erheblich zu erschüttern".

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