Auch das Landgericht Frankfurt lehnt lehnt einen Prozess um einen tödlichen Stromschlag in einer Kindertagesstätte ab.

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts sei zurückgewiesen worden, so das Gericht am Freitag. Damit bleibt der Tod eines Fünfjährigen 2019 in einem Kindergarten in Seckbach rechtlich ohne Folgen.