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Landgericht Frankfurt – Urteil gegen "Reichsbürger"

Landgericht Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen einen Reichsbürger gefällt.

Weder der Beklagte noch sein Anwalt waren zu dem Zivilprozess erschienen. Der Verurteilte darf demnach im Impressum seines Online-Shops für Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr behaupten, Firmensitz sei das "Königreich Deutschland" und die Kunden träten mit dem Kauf diesem bei.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hessen. Der Beklagte muss die Verfahrenskosten tragen und kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.