Das Verwaltungsgericht hat eine Pressemitteilung der Stadt Frankfurt von 2019 zu einer Israel-Diskussionsveranstaltung für rechtswidirg erklärt.

Darin hatte die Stadt die Absage gefordert, weil die Veranstaltung der Israel-Boykott-Bewegung BDS eine Plattform biete. Laut Gericht wurde in der Mitteilung gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen. Staatliche Amtsträger dürften im öffentlichen Diskurs Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch gezielt diskreditieren, solange deren Positionen nicht strafrechtlich relevant sind, erläuterte die Sprecherin. Geklagt hatte eine Privatperson, die in der Mitteilung namentlich genannt wurde.