Audio

Krankenhaus-Mitarbeiter zu fünf Jahren Haft verurteilt

Der Gerichtssaal im Landgericht Darmstadt.

Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Offenbacher Klinik ist in Darmstadt vor Gericht wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Er missbrauchte eine 17-Jährige nach einer Operation.

Er würgte sie, schlug sie und vergewaltigte sie kurz nach einer Brustkrebs-Operation: Das Landgericht Darmstadt hat am Montag einen ehemaligen Krankenhaus-Mitarbeiter zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Urteil: Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der inzwischen entlassene 42-Jährige aus Hanau im Juni 2021 eine damals 17 Jahre alte Patientin in ihrem Krankenzimmer zu sexuellen Handlungen gezwungen hatte.

Er war damals als ungelernte Kraft im Offenbacher Ketteler-Krankenhaus fest angestellt, um Patienten und Patientinnen zum OP-Saal und zurück zu transportieren. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde er fristlos entlassen, der Hol- und Bringservice wird inzwischen von Pflegepersonal übernommen.

Angeklagter missbrauchte Situation

Der Angeklagte habe das Vertrauen und die Situation im Schutzraum eines Krankenhauses der damals 17-Jährigen missbraucht, betonten die Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Darmstadt.

Er habe ihrer Bettnachbarin, die zwischenzeitlich nach einer Bauchoperation ins Zimmer geschoben wurde, bewusst das Telefon abgenommen und sie angewiesen, sich umzudrehen. Die Frau, die selbst noch von einer Narkose benebelt war, sagte vor Gericht aus, dass sie nur Fragmente der Situation wahrgenommen habe. Sie galt als zentrale Zeugin im Prozess.

Richter: "Kein Empfinden für Angemessenheit"

Den Richtern zufolge habe der Mann zudem eine "total falsche Einschätzung von Freundlichkeit des Gegenübers und kein Empfinden für Angemessenheit". Er sei nicht in der Lage, einzuschätzen, dass ihm entgegengebrachte Freundlichkeit "einfach nur nett gemeint" sei, sondern würde alles direkt falsch auf sich beziehen.

Vor Gericht habe der Mann noch versucht, das Opfer als "kleine Bitch" (dt.: kleine Hure, d. Red.) darzustellen, wie die Richter sagten. Die inzwischen 19-Jährige habe die Tat gewollt, sagte er im Prozess. Er hatte zuvor den Vorwurf der Vergewaltigung von sich gewiesen. Sex habe es nicht gegeben. Dass er ihre Zehen geleckt und sie geküsst habe, sei einvernehmlich passiert.

Angeklagter: "Chemie stimmte"

Bereits am ersten Tag ihrer Ankunft habe "die Chemie gestimmt" und man habe Nummern ausgetauscht. Den mit Spermaspuren am Hals nachgewiesenen Oralsex gestand der Mann, als der Richter ihn auf die sichergestellten Spermaspuren hinwies.

Nach Ansicht des Gerichts plante der Mann die Tat nicht, sondern sie entwickelte sich aus der Situation. Dies habe sich mildernd auf das Straßmaß ausgewirkt. Zudem hatte er keine Vorstrafen.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen