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Patientin nach Schönheits-OP gestorben: Frauenarzt vor Gericht

OP-Besteck und Hand

Körperverletzung mit Todesfolge: So lautet der Vorwurf gegen einen Frauenarzt, der sich nun vor Gericht verantworten muss. Eine Patientin war nach einer Schönheitsoperation gestorben. Zum Prozessbeginn übernahm der Angeklagte die Verantwortung für den Tod der Frau.

Wegen des Todes einer Patientin nach einer Schönheitsoperation steht seit Montag ein Frauenarzt vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anklage wirft dem 61-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Demnach soll der Mediziner im November 2019 eine Schönheitsoperation an einer stark übergewichtigen 34 Jahre alten Raucherin vorgenommen haben und sie nicht richtig mit Medikamenten eingestellt haben. Zwei Wochen später starb die Frau an schweren Hirnschäden.

Narkose für Fettabsaugung und Lidstraffung

Es sollte eine Schönheitsoperation sein, die in dieser Form nichts Ungewöhnliches ist: Die 34-Jährige wollte sich einer Fettabsaugung am Nacken unterziehen und sich die Lider straffen lassen. Beide Eingriffe gehören laut Deutscher Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie zu den häufigsten Schönheitsoperationen. Der Patientin waren 1.200 Euro Behandlungsgebühr in Rechnung gestellt worden, von denen bereits 300 Euro angezahlt worden waren.

Während der Operation, die der Frauenarzt an einem Samstag in einer Hausarztpraxis durchführte, sei es zu Komplikationen gekommen, heißt es in der Anklage: Die Patientin habe die Narkose nicht vertragen und einen Herzstillstand erlitten.

Der Frauenarzt und die Hausärztin, der die Praxis gehört, sollen die 34-Jährige daraufhin wiederbelebt haben. Wegen eines akuten Sauerstoffmangels und der dadurch verursachten Hirnschäden sei die Frau schließlich zwei Wochen nach der Operation gestorben.

Narkoseunverträglichkeit ignoriert

Am ersten Prozesstag übernahm der Angeklagte die Verantwortung für den Tod der Patientin und sagte, es tue ihm alles sehr leid. Gleichwohl sei die Anklage nicht in allen Punkten zutreffend. Streitig ist unter anderem die Frage, ob die Patientin im Vorfeld über alle Risiken der Operation aufgeklärt worden sei und vor diesem Hintergrund in den Eingriff eingewilligt habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen vor, die Narkoseunverträglichkeit seiner Patientin ignoriert zu haben. Außerdem habe er nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert und hygienische Standards missachtet. Die Strafkammer hat zunächst sechs Verhandlungstage bis Anfang Februar angesetzt.

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