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Ex-Oberstaatsanwalt weist Teil der Vorwürfe zurück

Der Frankfurter Ex-Oberstaatsanwalt (2.v.l.) und der mitangeklagte Geschäftsmann (r.)  im Gerichtssaal

Im Prozess um Korruption in der Frankfurter Justiz hat der angeklagte Oberstaatsanwalt Untreue-Vorwürfe zurückgewiesen. Zu möglicherweise falschen Abrechnungen habe es auch durch eine Überlastung der Behörde kommen können.

Der angeklagte, suspendierte Oberstaatsanwalt Alexander B. hat am Freitag Untreue-Vorwürfe zurückgewiesen. Vor dem Landgericht Frankfurt sagte der 55-Jährige, es sei nicht zutreffend, dass nicht erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben worden seien.

Er habe auch keine Gutachtenaufträge ausgeweitet. Die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung hatte er zuvor gestanden.

Annahme von Schmiergeldern zugegeben

Der ehemalige Oberstaatsanwalt hatte eine Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen aufgebaut, soll sich dann aber bei der Vergabe von Sachverständigengutachten für die Justiz bereichert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander B. gewerbsmäßige Bestechlichkeit, schwere Untreue und Steuerhinterziehung vor. Dass er Schmiergelder kassiert hat, hatte er in einem umfangreichen Geständnis eingeräumt.

Vorwurf: Hohe Abrechnungen für Hilfstätigkeiten

Er gab zu, zuerst zu einem Drittel und später zu 60 Prozent am Gewinn des Unternehmens beteiligt gewesen zu sein, das Sachverständige an die Justiz vermittelte. Die Firma stellte dem Land Hessen Aufträge in Millionenhöhe in Rechnung.

Bei Bestechlichkeit geht es um die Annahme von Vorteilen, bei Untreue um einen missbräuchlichen Umgang mit fremdem Vermögen. Laut Staatsanwaltschaft sollen auch Hilfstätigkeiten wie Kopierarbeiten nach dem Stundensatz für Sachverständige abgerechnet worden sein.

Dazu sagte B., dies treffe grundsätzlich zu, könne aber im Rahmen der Tätigkeit auch erforderlich sein. Er habe auf korrekte Abrechnungen vertraut. Zur Frage, ob Mitarbeiterinnen auch Anklageschriften angefertigt hätten, verwies B. auf die Überlastung der Zentralstelle. Bitten um mehr Personal seien ungehört geblieben.

Gewinnbeteiligung als "Freundschaftsdienst"

Mit auf der Anklagebank sitzt ein Gesellschafter des Unternehmens, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird. Der Unternehmer beteiligte B. auf dessen Verlangen am Gewinn.

Auf Nachfrage nannte er dies am Freitag einen Freundschaftsdienst und sprach von "nachgelagerter Dankbarkeit". Ohne B. wäre er nicht auf das Geschäftsfeld mit den Gutachten gestoßen.

Auch der zweite Beschuldigte hat bereits ein Geständnis abgelegt und zugegeben, mit dem hauptangeklagten Oberstaatsanwalt gemeinsame Sache bei der Vermittlung von Sachverständigen gemacht zu haben.