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Verteidigung von Ex-Top-Jurist fordert Freispruch von Untreue-Vorwurf

Ein Mann, der gepixelt ist, steht zwischen zwei Männern, seinen Verteidigern, vor Gericht

Im Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt hat die Verteidigung maximal vier Jahre Haft gefordert. Sie sieht nur zwei von drei Anklagepunkte als bewiesen an. Der Angeklagte selbst zeigte sich reumütig.

Maximal vier Jahre Haft - das haben die Verteidiger des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander B. am Mittwoch im Korruptionsprozess vor dem Frankfurter Landgericht gefordert.

Zwei von drei Anklagepunkten sahen sie als bewiesen an: den Vorwurf der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung. Dies hatte B. zuvor in einem umfangreichen Geständnis eingeräumt.

Den Vorwurf der Untreue hatte er allerdings zurückgewiesen. Die Verteidigung forderte einen Freispruch in diesem Anklagepunkt. Ihr Mandant habe anders als etwa ein Prokurist keine Vermögensbetreuungspflicht gehabt. Seine Aufgabe sei die Verfolgung von Straftaten gewesen. Um diese zu erfüllen, habe er auf das Vermögen des Landes Hessen zugreifen dürfen. Die Arbeit der Gutachter an sich sei "einwandfrei" gewesen.

Oberstaatsanwalt zeigt sich reumütig

Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft soll sich laut Anklage bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Die Steuerschuld hat der 55-Jährige nachgezahlt.

"Ich bin mir der Tragweite des Unrechts, das ich begangen habe, bewusst", sagte Alexander B. in seinem Schlusswort am Mittwoch. Er habe vielen Menschen und auch dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet, "da gibt es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen". Er bedauere seine Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.

Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers am vergangenen Freitag siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie wirft dem früheren Oberstaatsanwalt in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess gewerbsmäßige Bestechlichkeit, schwere Untreue und Steuerhinterziehung vor.

Sie geht von einem besonders schweren Fall aus. B. sei mit einem "erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe" vorgegangen.

Schulfreund an Gewinnen beteiligt

Mit dem 55-Jährigen auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, der mit B. - einem engen Freund seit Schulzeiten - 2005 eine Firma gründete, die Sachverständige an die Justiz vermittelte. Das Land Hessen zahlte mehr als zwölf Millionen Euro an diese Firma. B. war heimlich an den Gewinnen beteiligt.

Der angeklagte Jurist hatte gestanden, an den Gewinnen beteiligt gewesen zu sein. Für den mitangeklagten Unternehmer hatte die Staatsanwaltschaft am Freitag dreieinhalb Jahre Haft gefordert.

Seine Verteidiger plädierten am Mittwoch auf maximal zwei Jahre auf Bewährung. Das grundsätzliche Konstrukt der Firma sei "rechtlich unbedenklich" gewesen. Illegal sei nur gewesen, B. finanziell zu beteiligen. Das sei erst Jahre später geschehen. In seinem Schlusswort bedauerte auch der Mitangeklagte seine Taten.

Urteil für Freitag erwartet

Alexander B. soll auch von einer weiteren Firma Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen erhalten haben. Mit dem Schmiergeld unterstützte er laut Staatsanwaltschaft seine Lebensgefährtin sowie deren Kinder und kaufte Eigentumswohnungen, Möbel, Kleidung und Uhren.

Die Ermittlungen kamen ans Licht, weil eben jene Frau die Behörden informierte. Sie starb vor Prozessbeginn. 2020 wurde Alexander B. festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Urteil soll am Freitag fallen. Ob das Gericht der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung folgt, wird entscheidend dafür sein, wie hoch das Strafmaß ausfällt.

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