Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat den Eilantrag eines Anwohners gegen die Errichtung von Sperrpfosten im Holzhausenviertel abgelehnt.

Der Antragsteller sei durch die Poller nicht in seinen persönlichen Rechten verletzt, hieß es am Montag. Die Stadt habe die gesetzlichen Vorgaben für Rettungsdienst und Feuerwehr beachtet. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.