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Hessisches Gericht urteilt zu Führerscheinentzug bei betrunkenem E-Scooter-Fahrer

E-Scooter stehen auf dem Fußgängerweg.

Alkoholisierte sollten besser die Finger vom E-Scooter lassen. Denn laut einem Urteil steht sonst der Führerschein auf der Kippe. Konkret ging es um einen Mann, der in Frankfurt mit gut 1,6 Promille Alkohol auf einem E-Scooter erwischt wurde.

Wer betrunken E-Scooter fährt, ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt in der Regel ungeeignet, Auto zu fahren und muss damit rechnen, den Führerschein zu verlieren.

Nur in Ausnahmen könne davon abgesehen werden, teilte das OLG nach einem Revisionsverfahren am Montag mit. Es verwies die Entscheidung zur Neuverhandlung zurück an das Frankfurter Amtsgericht (Az.: 1 Ss 276/22). Es muss den Fall neu verhandeln.

Betrunken durch die Stadt gefahren

Konkret geht es in dem Verfahren um einen Mann, der im Frühjahr 2022 betrunken mit einem E-Scooter durch Frankfurt gefahren war. Er wurde mit 1,64 Promille Alkohol im Blut von der Polizei gestoppt.

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro und einem halben Jahr Fahrverbot. Der Führerschein wurde dem Mann aber nicht entzogen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision beim OLG ein.

"Grundsätzlich zum Führen eines Kfz ungeeignet"

Mit seiner gedankenlosen Nutzung eines E-Scooters in erheblich alkoholisiertem Zustand habe der Mann eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt begangen und sich "damit grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen", erklärte das OLG.

Dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich. Die Scooter seien Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch Fahrzeuge, die den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften unterlägen.

Risiko erheblicher Verletzungen

Den Hinweis des Amtsgerichts, dass eine Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter andere Menschen nicht in gleichem Maße gefährde wie die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug, überzeugte das OLG nicht.

Der Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit einem E-Scooter könne "ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen" verursachen, erklärten sie. Ein Fahrfehler eines alkoholisierten Scooter-Fahrers könne zudem stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen zwingen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle nicht nur verhindern, dass der Täter weiterhin betrunken Kraftfahrzeuge fahre. Bezweckt werde vielmehr ganz allgemein der Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs, befanden die Richter

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