Das Urteil gegen eine ehemalige Studentin nach einer Giftattacke an der Technischen Universität (TU) Darmstadt ist rechtskräftig.

Ihre Revision gegen sei als unbegründet verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit. Das Landgericht hatte im Dezember 2022 entschieden, dass die 33-Jährige in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss. Die Frau hatte gestanden im August 2021 Wasser, Milch und Honig in Uni-Gebäude mit Chemikalien versetzt zu haben, um Universitäts-Angehörige zu vergiften.