Musik auf Partys und Festen Hessen verhandelt mit Gema über Entlastung von Vereinen

Ob Grillfeier oder Riesen-Jubiläum: Läuft Musik, müssen Vereine Gema-Gebühren zahlen. Die hessische Landesregierung will ihnen Arbeit und Kosten abnehmen. Noch wird verhandelt. Nicht für jedes Fest soll Geld erstattet werden.

Discokugel
Auch bei der Party im Vereinsheim werden Gema-Gebühren fällig. Bild © Pixabay
Videobeitrag

Musik auf Veranstaltungen - "Gema-Pakt" soll Vereine entlasten

hs_230424
Bild © hessenschau.de
Ende des Videobeitrags

Ob Feuerwehrfest, Disco des Kirmesvereins oder Adventsbasar der Landfrauen: Wenn kleine Vereine Veranstaltungen stemmen, macht ihnen einiges zu schaffen: der Mangel an Helfern zum Beispiel.

Es gibt aber einen ganz anderen Hürde: die Gema-Gebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik. Über den finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand klagen viele Vereine seit langem.

Gema-Pauschale für Vereine

Die schwarz-rote Landesregierung will künftig bei der Gema-Gebühr für Vereine einspringen. Das erklärte der Minister für Entbürokratisierung, Manfred Pentz (CDU), am Dienstag in der Zentrale des Landessportbunds (LSB) in Frankfurt.

Über eine Pauschalregelung sollen Gema-Gebühren gemeinnütziger Vereine beglichen werden.

Gebühren bei Musik vor Publikum

Gema steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie vertritt nach eigenen Angaben weltweit die Interessen von mehr als 90.000 Komponisten, Textern und Verlagen.

Ob per Blaskapelle oder mit Smartphone und Bluetooth-Box: Wer fremde Musik vor einem Publikum aufführt, das über den Familien- und Freundeskreis hinausgeht, muss Gebühren zahlen. Sogar, wenn dafür kein Eintrittsgeld verlangt wird.

Kein Rundum-sorglos-Paket

"Ehrenamtler fallen nicht vom Himmel. Sie müssen entlastet werden" - so begrüßte LSB-Präsidentin Juliane Kuhlmann das hessische Vorhaben. Ihr Verband ist mit etwa 7.400 Vereinen einer der größten in Hessen.

Ein Rundum-sorglos-Paket ist der sogenannte "Gema-Pakt" aber nicht. Und es ist auch noch nicht geschnürt.

Teil des Sofortprogramms der Landesregierung

Dass Minister Pentz sich dennoch bereits zu dem Thema äußerte, hat mit einem Termin zu tun: Am Freitag zieht die seit Mitte Januar amtierende CDU/SPD-Landesregierung ihre 100-Tage-Bilanz.

Die Vereinsförderung bei Gema-Gebühren ist Teil eines Sofortprogramms mit Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, die rasch umgesetzt werden sollen. Mitglieder des schwarz-roten Kabinetts präsentieren mehr oder weniger konkrete Pläne daraus in diesen Tagen bei zahlreichen Terminen.

Voraussichtlich mehrere Millionen Euro

Die Verhandlungen der Regierung mit der Gema haben parallel zu Pentz' Gesprächen mit den Vereinsverbänden erst begonnen. Deshalb hat Pentz bislang öffentlich keine Summe genannt.

Ein Betrag im unteren Millionen-Euro-Bereich soll im Landesetat jährlich insgesamt zur Verfügung stehen. In Bayern lag die Summe im vergangenen Jahr bei rund 1,5 Millionen Euro.

Minister: Energie und Geld fürs Ehrenamt

Mehr als 38.000 der rund 50.000 Vereine in Hessen sind laut Landesregierung gemeinnützig. Das Land werde "zumindest für einen Teil der Veranstaltungen die Gema-Kosten übernehmen und ihnen so ermöglichen, ihre Energie und ihr Geld in das Ehrenamt zu investieren", sagte Pentz.

Mit diesen Plänen will die Landesregierung zeigen, das ihr die Entlastung der Vereine von Kosten und Bürokratie wichtig ist.

Verhandlungen über "einfaches Abrechnungsmodell"

Als Gerüst für das Vorhaben ist vor allem an ein Modell gedacht, das unkompliziert sei. Hessen würde demnach Geld an Dachverbände wie den LSB zahlen, die für ihre Vereine die bislang aufwändigere Gema-Abrechnungen schon heute abwickeln.

Zudem verhandelt Hessen laut Minister mit der Gema auch über ein zusätzliches, "einfaches Abrechnungsmodell" für Vereine, denen kein Dachverband hilft. Ihm schwebt eine Online-Anmeldung mit wenigen Angaben vor, die ein Verein machen muss:

Wann, wo und mit wie vielen voraussichtlichen Besuchern findet die Veranstaltung statt? Bisher ist es viel komplizierter. Welche Lieder liefen - und wie lange? Das und vieles mehr muss beantwortet werden.

Wie Bayern es macht

Im benachbarten Thüringen wird eine ähnliche Lösung angestrebt, im benachbarten Bayern hat der Freistaat eine Pauschalregelung mit der Gema schon getroffen. Vereinsfeste müssen dort laut Gema angemeldet werden, für bis zu vier Veranstaltungen übernimmt der Freistaat die Lizenzkosten, bis das Jahreskontingent für ganz Bayern verbraucht ist.

Eine Erstattung ist an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden. So werden einzig als gemeinnützig anerkannte und auf ehrenamtlicher Basis geführte Vereine bedacht. Hauptamtliche darf es demnach höchstens ausnahmsweise geben, etwa als Verwaltungskraft.

Eintritt darf nicht verlangt werden. Um Spenden zu bitten, ist aber ebenso erlaubt wie der Verkauf von Speisen und Getränken, solange das nicht kommerziell ist. Ob Halle oder Open-Air: Die Veranstaltungsfläche darf maximal 500 Quadratmeter groß sein.

Wo die Landespauschale nicht gilt: Wenn Eintritt erhoben wird, bei Festivals, Konzerten, Sportveranstaltungen, Festumzügen - oder wenn im Vereinsheim Musik dauerhaft im Hintergrund läuft.

Hessen will die beste Regelung

Dass es in Hessen genauso kommt, ist nicht abgemacht. Minister Pentz sagte dem hr, am Ende der Verhandlungen mit der Gema müsse gar nicht das bayerische Modell stehen.

Dem hr sagte er: Er führe die Verhandlungen, um die Vereine bei Kosten und bürokratischem Aufwand zu entlasten und mit dem Ziel, "dass wir hier in Hessen wahrscheinlich bundesweit die Besten sind".

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 23.04.2024, 16.45 Uhr

Ende der weiteren Informationen

Quelle: hessenschau.de