Die Gemeinde Hünstetten (Rheingau-Taunus) ist mit einer Klage auf Schadenersatz in Millionenhöhe gegen ihren ehemaligen Bürgermeister gescheitert.

Dieser habe eine Zahlung von 1,6 Millionen Euro Maklerprovisionen selbst zu verantworten, hatte die Gemeinde argumentiert. Es hätten keine Verträge vorgelegen und es sei keine werthaltige Gegenleistung erfolgt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage jedoch ab. Der Bürgermeister habe bei der Zahlungsfreigabe zwar fahrlässig, jedoch nicht grob oder vorsätzlich gehandelt.