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Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
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hessenschau|
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die hessische AfD als Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.