Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch.

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die hessische AfD als Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Partei schüre Hass und Neid und bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.

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Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Lambrou bei Rede
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Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden teilte am Dienstag mit, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf.

Es lägen Verhaltensweisen der hessischen AfD vor, die insbesondere in Verbindung mit erniedrigenden Bezeichnungen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen den Zweck verfolgten, beim Zuhörer Hass oder Neidgefühl hervorzurufen, so das Gericht. Diese Verhaltensweisen seien generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen, insbesondere Flüchtlingen und Muslimen, zu bereiten.

Verwaltungsgericht: "AfD bewegt sich außerhalb geschützter Meinungsfreiheit"

Auch bewege sich die AfD außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit und einer – auch zulässigerweise mit überspitzten Mitteln arbeitenden – politischen Opposition.

Sie arbeite gehäuft mit Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegen die Organe und Repräsentanten der Bundesrepublik. Ihr Verhalten verdichte sich zu gehäuft auftretenden Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen, gerichtet gegen die Organe der Bundesrepublik und ihrer Repräsentanten mit der Tendenz, das Vertrauen der Bevölkerung in diese von Grund auf zu erschüttern und damit zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheinen zu lassen.

Zudem komme der pauschalen Absprache der Existenzberechtigung eines jeden politischen Gegners ein mit dem grundgesetzlichen Demokratieverständnis unvereinbarer Anspruch auf Alleinrepräsentanz zum Ausdruck.

Gericht: Bekanntgabe der Beobachtung war rechtswidrig

Allerdings sei die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung rechtswidrig gewesen, so das Gericht. Sie bedürfe angesichts der Auswirkungen auf das Recht der AfD, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

Der Landesverfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Der damalige Präsident des LfV hatte sich damals auch in der Hessenschau dazu geäußert. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Im Dezember entschied das Wiesbadener Verwaltungsgericht in einem Zwischenbeschluss, dass der AfD-Landesverband bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht weiter beobachtet werden dürfe.

Gericht: Auch Innenministerium durfte nicht informieren

In einem weiteren Beschluss legte das Verwaltungsgericht am Dienstag fest, dass auch das Innenministerium nicht auf seiner Website darüber informieren durfte, dass die AfD ein Verdachtsfall sei. Auch in diesem Fall gab das Gericht der AfD Recht.

Einen dritten Eilantrag der AfD gegen Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die Beobachtung wies das Gericht zurück. Der Regierungschef hatte die AfD bei einem Treffen mit seinem bayerischen Amtskollegen Markus Söder (CSU) am 7. September 2022 im fränkischen Alzenau als "im Kern radikal und gefährlich" bezeichnet. Dagegen wehrte sich die Partei.

Für Äußerungen politischer Amtsträger sei das Verwaltungsgericht jedoch nicht zuständig, teilte dieses mit. Würden in amtlicher Funktion Aussagen über eine politische Partei getätigt, so sei dies ein Rechtsstreit zwischen der betroffenen politischen Partei und dem Regierungsmitglied in seiner Funktion als Staatsorgan.

In diesem Fall könne die AfD eine Grundrechtsklage beim Hessischen Staatsgerichtshof erheben. Dort ist nach Angaben der Partei eine entsprechende Klage von ihr allerdings bereits anhängig.

AfD will Beschwerde einlegen

In einer Stellungnahme kündigte die AfD Beschwerde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts an. "Wir haben die Beschlüsse und Belege gelesen und bleiben inhaltlich und politisch bei der Einschätzung, dass die AfD Hessen zu Unrecht als Verdachtsfall durch das LfV eingestuft wird", teilten die Landessprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert mit. Die Partei werde gegen alle drei Beschlüsse der entschiedenen Eilverfahren Beschwerde einlegen.

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