Betriebsratsmitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden, etwa durch ein Hausverbot.

Darauf wies das Hessische Landesarbeitsgericht bei einer Entscheidung in einem Eilverfahren laut Mitteilung vom Montag hin. Ein Hausverbot, das eine Arbeitgeberin einem Betriebsratsvorsitzenden erteilt habe, sei daher rechtswidrig. In dem Fall hatte die Arbeitgeberin das Verbot damit begründet, dass der Betriebsratsvorsitzende Urkunden gefälscht habe, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist rechtskräftig.