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Viele Grundsteuer-Erklärungen in Hessen fehlen noch

Wohnhäuser in einer Innenstadt aus der Vogelperspektive.

Bis Ende Januar müssen Haus- und Wohnungsbesitzer in Hessen Angaben zu ihrem Grundstück machen - denn die Grundsteuer wird neu berechnet. Doch fast die Hälfte der Betroffenen hat sich darum noch nicht gekümmert.

Rund vier Wochen vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung hat erst rund die Hälfte (51,4 Prozent) der Immobilienbesitzer in Hessen die nötigen Angaben gemeldet. Das Finanzministerium teilte in einer Zwischenbilanz zum Jahreswechsel mit, es seien bislang rund 1,5 Millionen Erklärungen eingegangen.

Mehr als 90 Prozent der Erklärungen seien online gemacht worden - wie es das Gesetz vorschreibt. Nur in Ausnahmefällen darf die Erklärung auf Papier abgegeben werden. Die Abgabefrist sollte ursprünglich schon am 31. Oktober 2022 enden, wurde dann allerdings bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

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Die Grundsteuerreform

Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. In Hessen betrifft das rund 2,8 Millionen Grundstücke und Eigentumswohnungen.

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Hofheim mit höchstem Anteil abgegebener Erklärungen

Spitzenreiter bei den abgegebenen Grundsteuererklärungen sind die Hausbesitzer im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Hofheim (Main-Taunus) mit 57,3 Prozent, Darmstadt mit 56,6 Prozent und Rheingau-Taunus mit 55,9 Prozent.

Am unteren Ende der Rangliste stehen die Finanzämter Alsfeld-Lauterbach (Vogelsberg), Korbach-Frankenberg und Nidda (Wetterau) - alle mit jeweils 46,4 Prozent abgegebener Erklärungen.

Mehr Personal für erwarteten Endspurt

Diese Rücklaufquoten sind für die Finanzämter wenig überraschend. "Wir kennen das Verhalten aus vielen Frist-Angelegenheiten: Viele Menschen geben ihre Erklärung erst ab, wenn das Ende der Frist in Sicht ist", sagte Jürgen Roßberg, Präsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt. Man rechne nun mit einem deutlichen Anstieg der Abgaben. Darauf sei auch die hessische Steuerverwaltung vorbereitet.

"Wir stellen für unsere Grundsteuer-Stellen in den Finanzämtern nochmals mehr Personal ein", kündigte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) an: Es seien 120 Beschäftigte, von denen die Hälfte dauerhaft angestellt werde.

Viele Anfragen bei Finanzämtern

Bei Hessens Hausbesitzern gibt es offensichtlich großen Beratungsbedarf zur Grundsteuer: Die Finanzämter zählten bis zum Jahresende insgesamt rund 500.000 Anrufe mit Anfragen dazu. Die Service-Hotline der Landesregierung zur Grundsteuer (0800 522 533 5) verzeichnete seit Juli 95.000 Anrufe.

Das Finanzministerium bietet auf der Internetseite grundsteuer.hessen.de ausführliche Anleitungen zum Abgeben der Erklärung an.

Digitale Abgabe als Hürde

Der Eigentümerverband Haus & Grund appelliert an Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, ihre Erklärung möglichst bald abzugeben. "Jetzt wird es langsam eng", sagte die Justiziarin des Verbandes, Nicole Merta, dem hr. Wer noch keinen digitalen Elster-Zugang besitzt, müsse zusätzliche Zeit für den Versand der Zugangscodes einplanen.

Die Pflicht zur digitalen Abgabe der Erklärung sei gerade für ältere Hauseigentümer eine Hürde, berichtet Merta. Wer nicht in der Lage dazu sei, könne die Erklärung im Ausnahmefall auch auf Papier abgeben. "Dafür braucht es einen sogenannten Härtefallantrag, den man bei der Finanzverwaltung stellen muss", so die Justiziarin.

Im Zweifel selbst die Wohnfläche messen

Die größte Herausforderung für Hausbesitzer sei die Angabe der Wohnfläche, erklärt Merta: "Das kann durchaus schwierig sein, wenn die Eigentümer keine Kauf- oder Bauunterlagen mehr zur Verfügung haben." Im Zweifel müsse man dann mit dem Zollstock selbst nachmessen.

Wer die Abgabefrist am 31. Januar verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Da könne sich eine ordentliche Summe anhäufen, wenn man die Erklärung weiterhin nicht abgibt, warnt Merta.

Professionelle Hilfe bei der Erklärung

Unterstützung bei der Grundsteuererklärung bieten Steuerberaterinnen und -berater an. Je nach Wert der Immobilie müsse man für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung mittlerer Lage mit Gebühren zwischen 150 und 400 Euro rechnen, erklärt Hartmut Rupprich, Präsident der Hessischen Steuerberaterkammer.

Das eventuelle Vermessen der Immobilie bleibt Eigentümern damit aber nicht erspart, sagt Ruppricht: "Wir Steuerberater kennen die Wohnflächen unserer Mandanten nicht - die müssen sie schon selbst ermitteln."

Steuerberater rechnen mit Ansturm

Allerdings: Zum Ende der Abgabefrist rechnet auch die Steuerberaterkammer mit großem Andrang. "Ich denke, die Belastung in den Kanzleien wird so groß sein, dass es für Mandanten schwierig wird, jemanden zu finden", sagt Ruppricht.

Torschlusspanik bei der Grundsteuererklärung ist aber noch nicht angebracht, finden sowohl der Verband Haus & Grund als auch die Steuerberaterkammer. "Es kann knapp werden, ist aber machbar", sagt Verbandsjuristin Merta.

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