Im Bildvordergrund eine Ampulle mit dem Corona-Impfstoff von BioNTech/Pfizer in Großaufnahme, gehalten von Daumen und Zeigefinder (Unscharf). Im Hintergund unscharf ein maskiertes Gesicht.

Eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech ist vom Landgericht Frankfurt abgewiesen worden. Die Klägerin hatte 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil sie seit der Corona-Impfung an Herzproblemen leide.

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Klage gegen Biontech abgewiesen

Das Biontech-Logo an einem Gebäude (Archiv)
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Das Frankfurter Landgericht hat am Mittwoch eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen eines möglichen Impfschadens abgelehnt. Die Klägerin hatte von dem Pharmakonzern 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil sie nach eigenen Angaben seit der Impfung vor rund drei Jahren an Herzproblemen leide und nicht mehr so leistungsfähig sei wie vorher.

Gericht: Nutzen höher als Risiken

Die Frankfurter Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Nutzen der Impfung gegenüber den Risiken überwiege. Außerdem sei der Impfstoff von Biontech durch die Europäische Kommission zugelassen worden, auch dabei sei festgehalten worden, dass der Nutzen für die Gesellschaft größer sei als die Risiken der Corona-Impfung.

Diese Abwägung von Nutzen und Risiken ist aus juristischer Sicht ein zentraler Punkt bei Klagen gegen Impfstoffhersteller. Dass es Impfschäden gibt, bestreiten weder die Politik noch Hersteller.

Allerdings wird bei dem Nutzen die Allgemeineit in den Blick genommen: Dem Risiko, dass Einzelne einen Impfschaden erleiden, steht der Nutzen gegenüber, den die allermeisten geimpften Menschen hatten, die vom Schutz der Impfung profitiert haben und keine schweren Nebenwirkungen erlitten haben.

Kein ausreichender Zusammenhang dargelegt

Außerdem urteilte das Gericht, dass die Klägerin in einer mündlichen Verhandlung Ende Januar nicht ausreichend dargelegt habe, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und ihren Symptomen bestehe, sie also vor der Impfung noch nicht an den Beschwerden litt.

"Aussagekräftige Krankenunterlagen liegen nicht vor. Untersuchungsberichte zu dem gesundheitlichen Zustand der Klägerin vor der Impfung fehlen gänzlich", teilte das Gericht mit. Schädliche Wirkungen müssten zwar nicht bewiesen werden, hieß es, "bloße Spekulationen genügen aber nicht".

Allerdings verhindert die Ablehnung der Klage auch, dass eine Beweisaufnahme möglich wird. Denn dann hätten etwa medizinische Gutachter bestellt werden können, die den Fall der Klägerin bewerten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, für die Klägerin ist eine Berufung möglich.

Hohe Hürden bei Klagen gegen Biontech & Co.

Die Hürden bei Klagen gegen Impfstoffhersteller sind sehr hoch. In Deutschland laufen aktuell zahlreiche Klagen gegen verschiedene Hersteller von Corona-Impfstoffen. Bisher gibt es noch kein Urteil gegen einen Pharmakonzern wegen eines Corona-Impfschadens.

Sollte ein Konzern erfolgreich verklagt werden, trägt der Staat die Kosten, weil die Europäische Kommission bei der Impfstoffbeschaffung mit den Herstellern eine umfassende Haftungsfreistellung vereinbart hat. Die Impfstoff-Hersteller tragen so kein finanzielles Risiko.

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