Neue Regeln in Kraft Hessen ist im harten Lockdown

Geschäfte bleiben geschlossen, Schüler sollen zuhause bleiben: Das öffentliche Leben steht in zentralen Bereichen still. Daneben fällt eine Entscheidung zu Weihnachtsgottesdiensten.

Tauben auf Zeil
Tauben haben die Innenstädte jetzt für sich. Bild © Jonas Schulte (hr)
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Videobeitrag

Lockdown-Impressionen aus Hessen

hessenschau vom 16.12.2020
Bild © hessenschau.de
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In Hessen hat der harte Lockdown begonnen: Am Mittwoch (16.12.20) ist die neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft getreten. Zahlreiche Geschäfte müssen demnach geschlossen bleiben, die Schulen haben die Präsenzpflicht aufgehoben. Die Landesregierung will damit die Corona-Pandemie eindämmen und vor allem das Gesundheitssystem entlasten.

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte die verschärften Einschränkungen unter anderem damit begründet, dass der bisherige Teil-Lockdown die Zahlen an Corona-Neuinfektionen nicht wie erhofft eingedämmt habe.

Ausgangssperren bleiben in Kraft

Neben den neuen Beschränkungen bleiben die von der Landesregierung eingeführten Ausgangssprerren weiter in Kraft. In Kreisen, die den 7-Tage-Inzidenzwert von 200 überschreiten, dürfen die Menschen ihre Wohnungen zwischen 21 und 5 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen. Dazu zählt der Weg von und zur Arbeit sowie Gassigehen mit dem Hund. Für Geschäfte und Unternehmen, die schließen müssen, will der Bund die Finanzhilfen erweitern.

Folgende Regeln sind in Kraft getreten:

  • Geschäfte müssen schließen, auch Friseure machen zu. In Baumärkten dürfen sich nur noch Handwerker mit Material eindecken.
  • Geöffnet bleiben dürfen unter anderem Supermärkte, Drogerien, Banken und Tankstellen. Abhol- und Lieferdienste bleiben erlaubt, auch Auto- und Fahrradwerkstätten können weiterarbeiten. Diese Geschäfte dürfen offen bleiben.
  • Die Präsenzpflicht für Kinder und Jugendliche an den Schulen wird bis zum Ende der Woche aufgehoben - dann beginnen ohnehin die hessischen Weihnachtsferien. Schüler und Schülerinnen sollen möglichst zuhause bleiben.
  • Kita-Kinder sollen nur noch dann in den Einrichtungen betreut werden, wenn etwa die Eltern arbeiten gehen müssen und ihre Kinder nicht zu Hause behalten können.
  • Bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es weiter bei den bisherigen Regeln: Private Treffen dürfen weiterhin nur mit zwei Haushalten, höchstens jedoch mit fünf Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahre bleiben davon ausgenommen.
  • Über Weihnachten gibt es Lockerungen. Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis treffen.
  • An Silvester gilt die Beschränkung auf fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.
  • In Alten- und Pflegeheimen sind von den Beschäftigten und von Besuchern zu jeder Zeit FFP2- oder KN95-Masken zu tragen. Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden. Das Personal muss regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, auf Corona getestet werden.
  • Das konsumieren von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • In welcher Form Gottesdienste an Weihnachten stattfinden können, ist noch unklar. Bouffier will am Mittwoch mit Kirchenvertretern sprechen. Er strebt eine hessenweit einheitliche Regelung an. Er erwarte nicht, dass Gottesdienste untersagt werden. Denkbar sei aber beispielsweise, dass sich die Gläubigen überall dort, wo es eng zu werden droht, anmelden müssen.

Die Regeln gelten vorerst bis zum 10. Januar. Die Regierungschefs von Bund und Ländern wollen dann am 5. Januar erneut zusammenkommen, um über die Zeit danach zu beraten.

Weitere Informationen

Geöffnet im Lockdown

  • Lebensmittelgeschäfte
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Kioske mit Zeitungsverkauf
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaumverkaufsstellen
  • Großhandel
Ende der weiteren Informationen

Sendung: hessenschau, 16.12.2020, 19.30 Uhr

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe

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