Lehrerinnen und Lehrer aus Hessen streikten im Juni 2015 für einen Tag.

Seit Jahren liefen in Hessen Disziplinarverfahren gegen tausende Lehrer, weil sie für mehr Geld auf die Straße gegangen waren. Kürzlich stützte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Position des Landes. Trotzdem werden die Verfahren nun eingestellt.

Nach der Entscheidung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Streikverbot für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer werden die Disziplinarverfahren gegen rund 3.000 hessische Lehrkräfte eingestellt. Das teilte das Kultusministerium am Dienstag mit.

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Keine Disziplinarverfahren mehr gegen Lehrer

Lehrer demonstrierten in Wiesbaden gegen die geplante Nullrunde
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Das EGMR hatte vergangenen Donnerstag mitgeteilt, dass laut seinem Urteil das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland rechtmäßig ist.

Lehrer demonstrierten für mehr Geld

Das Kultusministerium sieht sich zwar in seiner Rechtsauffassung bestätigt, lässt die Disziplinarmaßnahmen gegen die Beamten aber dennoch fallen - unter anderem weil die Lehrkräfte während des acht Jahre lang schwebenden Verfahrens nicht befördert wurden. "Ein Sanktionsbedürfnis hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen Verfahren besteht bei dieser klaren Entscheidung nun nicht mehr", sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU).

Mitte Juni 2015 waren in Hessen verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer für mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten auf die Straße gegangen. Das Land leitete mehrere Tausend Disziplinarverfahren ein.

Im Juni 2018 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass die verbeamteten Lehrkräfte ihr Verhalten in Zukunft an dieser gefestigten und eindeutigen Rechtsprechung ausrichten werden, erläuterte der Minister. "Andernfalls würde das Disziplinarrecht auch in vollem Umfang zum Tragen kommen."

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