Audio

Keine Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat zur documenta

Letzte Reste vom umstrittenen und abgebauten Kunstwerk "People's Justice" vom Künstlerkollektiv Taring Padi stehen auf dem Friedrichsplatz vor dem Museum Fridericianum.

Wegen antisemitischer Werke war die documenta in Kassel heftig kritisiert worden. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen hat die Staatsanwaltschaft jetzt aber abgelehnt. Sie argumentiert mit der Kunst- und Meinungsfreiheit.

Nach dem Antisemitismus-Eklat im Zusammenhang mit auf der documenta fifteen gezeigten Kunstwerken hat die Staatsanwaltschaft Kassel die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.

Es sei kein "Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat" gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. In einer 20 seitigen Pressemitteilung erklärt die Staatsanwaltschaft unter anderen, dass ein "Aufstacheln zum Hass" in den Werken nicht gegeben sei.

"Keine Bedrohung des öffentlichen Friedens"

Die Kunstwerke bedrohten nicht den öffentlichen Frieden und richteten sich auch nicht gegen die inländische jüdische Bevölkerung, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Selbst Darstellungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit kaum erträglich seien, seien durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt. Auch eine Strafbarkeit wegen eines Beleidigungsdelikts sei nicht nachzuweisen. In den Darstellungen sei kein Bezug zu konkreten Personen ersichtlich. Zuvor hatte die HNA über das Thema berichtet.

In der Debatte handelt es sich um Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke "People's Justice" des Künstlerkollektivs Taring Padi, sowie "Guernica Gaza" der Künstlergruppe Elqita. Auf dem Werk "People's Justice" war unter anderem ein Soldat mit Schweinsgesicht abgebildet. Während der documenta wurde das Bild erst verhüllt und später abgehangen.

Strafanzeigen von 25 Menschen und Institutionen

Die Behörde sei aufgrund der Medienberichte über die Antisemitismusvorwürfe von Amts wegen tätig geworden. Beim Polizeipräsidium Nordhessen und bei der Staatsanwaltschaft sollen insgesamt 25 Personen und Institutionen Strafanzeige erstattet haben.

Aus der Entscheidung folge nicht, so die Staatsanwaltschaft, dass die während der documenta auffällig gewordenen Kunstwerke auch künftig jederzeit straflos ausgestellt werden könnten. Es komme immer auf eine "Gesamtschau aller Umstände und den konkreten Gesamtzusammenhang" an.

Neben den Künstlern haben sich die Strafanzeigen den Angaben zufolge auch gegen Organisatoren der Ausstellung und Verantwortliche der documenta, also Kuratoren und politisch Verantwortliche, darunter vor allem den Kasseler Oberbürgermeister Christian Geselle, gerichtet.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen