Im Gerichtssaal des Land- und Amtsgerichtes Frankfurt. Drei leere Richterstühle in Detailaufnahme, darüber hängt das hessische Wappen.

Sie ist die Neue am Frankfurter Amtsgericht: Die Software "Frauke" soll helfen, nach Flugverspätungen oder Flugausfällen den Betroffenen zu ihrem Recht auf Entschädigung zu verhelfen - zumindest testweise. Ein "Urteils-Roboter" ist sie aber nicht.

Zwischen 10.000 und 15.000 Verfahren zu Fluggastrechten - sei es wegen Verspätungen oder Flugausfällen - landen jedes Jahr beim Frankfurter Amtsgericht. Viel Arbeit für die Richterinnen und Richter. Bald könnten sie Unterstützung bei diesen Fällen bekommen: von "Frauke", einer Software auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI).

Frauke steht für "Frankfurter Urteils-Konfigurator Elektronisch". Dahinter verbirgt sich ein Pilotprojekt, das das Amtsgericht in Frankfurt im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem IT-Unternehmen IBM und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung an den Start gebracht hat.

Künstliche Intelligenz soll Urteilsvorschläge machen

In einer Machbarkeitsstudie wertete die Software im vergangenen Jahr unter anderem Bordkarten, Flugzeiten, Wetterdaten und vorangegangene Entscheidungen des Amtsgerichts aus vergleichbaren Fällen aus. Frankfurter Richterinnen und Richter stellten dafür bisher gesprochene Urteile bereit.

Aus allen ihr zur Verfügung stehenden Daten soll Frauke mit der Zeit lernen, welches Problem in der Vergangenheit zu welcher Entscheidung geführt hat und Urteilsvorschläge erstellen. Sie soll aber kein "Urteils-Roboter" sein, sondern vielmehr eine Richterassistenz. Entscheiden müssten immer noch die Richter, sagte die Frankfurter Amtsgerichts-Präsidentin Susanne Wetzel bei einer Pressekonferenz am Montag.

Amtsgericht: Fluggast-Fälle gut geeignet für Test

Frauke ist dem Amtsgericht Frankfurt zufolge das erste Projekt dieser Art in Deutschland. Vizepräsident Frank Richter erhofft sich davon eine zusätzliche Entscheidungshilfe für gleichförmige rechtliche Sachverhalte. Richterinnen und Richter könnten so überprüfen, wie Kolleginnen und Kollegen in ähnlichen Fällen entschieden haben.

Fluggast-Fälle seien gut geeignet für die ersten Gehversuche mit einer KI, erklärt Richter, weil sie sich "oft nur in Name und Datum unterscheiden". Meist sei eine Vielzahl von Passagieren betroffen, etwa von einem annullierten Flug.

Beschwerden würden zudem überwiegend automatisiert über Internet-Plattformen vorgebracht. Die Entschädigungssätze seien über die EU-Fluggastrechteverordnung pauschal geregelt.

Justizministerium entscheidet über Projektverlängerung

Laut Amtsgericht-Vizepräsident Richter ist aber denkbar, dass zukünftig auch Standardfälle anderer Rechtsgebiete von der KI bearbeitet werden. Dazu muss Frauke es aber erst einmal von der Machbarkeitsstudie in den Echtbetrieb schaffen. Das hessische Justizministerium werde bis voraussichtlich Ende Juni entscheiden, ob das Projekt in die nächste Phase gehen könne, so Richter.

Am Amtsgericht selbst muss Vizepräsident Richter zufolge keine Überzeugungsarbeit mehr geleistet werden: "Die Kolleginnen und Kollegen, die daran gearbeitet haben, fanden es fantastisch."

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