Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat einer propalästinensischen Demonstration am Samstag in Frankfurt antisemitische Parolen untersagt.

Es dürfe während der Demo weder schriftlich noch mündlich zur Vernichtung Israels aufgerufen werden, teilte das Gericht am späten Freitagabend mit.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt einem Eilantrag der Veranstalterin der Demonstration gegen diese Beschränkung stattgegeben. Daraufhin legte die Stadt Beschwerde gegen diese Entscheidung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein. Mit Erfolg.

In seiner Begründung verwies der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen auf seinen Beschluss vom 2. Dezember. Die Stadt Frankfurt habe zu Recht untersagt, während der Versammlung zur Vernichtung Israels aufzurufen. Gerade die Propagierung der Vernichtung des Staates Israel rufe zu einer rechtswidrigen Tat auf, hieß es laut Mitteilung.