Fingerabdrücke dürfen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden.

Vor einem Wiesbadener Gericht hatte ein Deutscher beanstandet, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird. Das Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Der sollte klären, ob das Speichern von Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt. Das verneinten die Richter am Donnerstag. Allerdings müsse die Verordnung, die die Speicherung regele, wegen Mängeln neu erlassen werden.