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Mutmaßlicher Brandstifter in Korbach festgenommen

Mann in Handschellen

Knapp zwei Wochen nach einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Waldeck-Höringhausen hat die Staatsanwaltschaft Kassel Haftbefehl gegen einen ehemaligen Bewohner erlassen. Er wird der schweren Brandstiftung verdächtigt. Gefunden wurde er in einem fremden Keller.

Die Staatsanwaltschaft Kassel erwirkte am Freitag einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 47 Jahre alten Mann beim Amtsgericht Korbach. Er steht demnach unter Verdacht, am Ostermontag vorsätzlich einen Brand in einem Mehrfamilienhaus im Waldecker Stadtteil Höringhausen gelegt zu haben.

Verletzt wurde damals niemand, eine sechsköpfige Familie wurde von der Feuerwehr über Leitern aus dem zweiten Stockwerk vor den Flammen gerettet. Bei dem Feuer war ein Schaden von rund 80.000 Euro entstanden.

Feuer in Wohnung gelegt

Die Ermittlungen ergaben, dass das Feuer in einer Wohnung im Hochparterre des Hauses gelegt worden war. Ein Tatverdacht richtete sich gegen den 47-Jährigen, der zum Zeitpunkt des Brandes in dieser Wohnung wohnte. Er konnte am Brandort nicht angetroffen werden und war zunächst tagelang nicht auffindbar.

Am Donnerstag wurde der Mann dann nach Angaben der Polizei im Keller eines Mehrfamilienhauses in Korbach aufgegriffen. Der Besitzer hatte die Polizei informiert, dass sich dort ein Unbekannter aufhalte.

In fremdem Keller eingerichtet

Vor Ort stellte die Beamten fest, dass der Gesuchte in den Keller eingebrochen war, sich dort wohnlich eingerichtet und die Stromversorgung angezapft hatte. Als er keine Angaben zu seiner Person machen wollte und sich wehrte, nahmen die Einsatzkräfte ihn in Gewahrsam, wobei ein Polizist verletzt wurde.

Eine Überprüfung seiner Personalien habe schließlich ergeben, dass es sich um den gesuchten Verdächtigen vom Ostermontag handelte. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen ihn zusätzlich zur schweren Brandstiftung wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Entziehung elektrischer Energie sowie Widerstand und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

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