Auch Konsum für Erwachsene eingeschränkt Frankfurt verbietet Lachgas-Konsum für Minderjährige
Nach dem Verkaufsverbot für Lachgas an Kinder und Jugendliche verhängt die Stadt Frankfurt nun ein komplettes Konsumverbot für Minderjährige. Auch Erwachsenen ist der Konsum künftig an bestimmten Orten untersagt.
Seit Anfang Mai gilt in Frankfurt ein Verkaufsverbot für Lachgas an Kinder und Jugendliche. Jetzt hat der Magistrat der Stadt noch einmal nachgelegt und ein Konsumverbot beschlossen, das in Teilen auch für Erwachsene gilt. Die Stadtverordneten müssen dem Beschluss allerdings noch zustimmen.
Demnach dürfen Kinder- und Jugendliche künftig nicht nur kein Lachgas mehr kaufen, sie dürfen es auch nicht mehr konsumieren. Die Regelung gilt laut Magistratsbeschluss vom Dienstag für das gesamte Stadtgebiet.
Teilverbot von Lachgas-Konsum auch für Erwachsene
Auch Erwachsenen ist der Konsum an bestimmten Orten in Zukunft nicht mehr erlaubt. So darf auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Sportplätzen, Schulhöfen sowie in Fußgängerzonen und in Grünanlagen gar kein Lachgas mehr konsumiert werden.
Mit dem Verbot auch für Erwachsene will die Stadt verhindern, dass Kinder und Jugendliche dem Konsum nacheifern.
In den vergangenen Jahren habe sich das frei verkäufliche Distickstoffmonoxid, so die wissenschaftliche Bezeichnung von Lachgas, zu einer Partydroge entwickelt, schreibt der Magistrat in seinem Beschluss. Weiter heißt es:
Die missbräuchliche Verwendung (...) birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, die von Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zu tödlichen Folgen reichen können. Zitat von Magistrat der Stadt FrankfurtZitat Ende
Drogenstudie verzeichnet Anstieg
Die jüngste Drogentrendstudie stützt die Aussagen der Stadt. Demnach ist der Konsum von Lachgas in Frankfurt deutlich gestiegen: Während 2021 noch 13 Prozent der 15- bis 18-Jährigen angegeben hatten, schon einmal Lachgas probiert zu haben, waren es 2022 bereits 17 Prozent.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt ebenfalls vor Gefahren bis hin zu Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden. Wegen seiner industriellen Nutzung fällt Lachgas bislang weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz.