Beschluss des Stadtparlaments Kassel will Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten

Nach Frankfurt und Hanau zieht nun auch Kassel Konsequenzen: Das Stadtparlament hat beschlossen, den Verkauf von Lachgas an unter 18-Jährige unter Strafe zu stellen. Immer häufiger wurden leere Kartuschen in der Nähe von Schulen gefunden.

Lachgas-Kartuschen und Luftballons liegen auf der Straße.
Lachgas-Kartuschen und Luftballons - eine verdächtige Kombination. Bild © picture alliance/dpa | Steffen Trumpf
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Kassel will Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten

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Erst Hanau, dann Frankfurt - und jetzt Kassel: Als dritte hessische Großstadt will Kassel den Verkauf von Lachgas an Minderjährige unter Strafe stellen.

Das brachte das Kasseler Stadtparlament am Montag fast einstimmig auf den Weg. Lediglich zwei Abgeordnete der AfD enthielten sich bei der Abstimmung. Den Antrag gestellt hatte die Rathaus-Koalition aus Grünen, CDU und FDP.

Ende Mai hatte sich bereits der Ausschuss für Recht, Sicherheit und Sport einstimmig für den Lachgas-Antrag ausgesprochen.

Aufklärung und Konsum-Verbot auf Spielplätzen

Neben dem Verkaufsverbot an Minderjährige soll laut dem Antrag "eine Aufklärungskampagne über die Risiken des Konsums von Lachgas erstellt werden, welche von Verkäuferinnen und Verkäufern neben den Produkten auszustellen ist".

Der Magistrat soll außerdem prüfen, ob der Lachgas-Konsum auf Spielplätzen, vor Schulen und vor Kindergärten verboten werden kann. In Hanau gilt ein ähnliches Verbot: Auf Spiel- und Bolzplätzen, auf Schul- und Friedhöfen darf dort Lachgas nicht konsumiert werden.

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Warnung vor Gesundheitsgefahren

Lachgas oder Distickstoffmonoxid (N2O) wird in der Lebensmittelindustrie als Treibgas bei Sprühsahne verwendet. In der Medizin kommt es als Narkosemittel zum Einsatz, beispielsweise beim Zahnarzt.

Bei Jugendlichen hat sich Lachgas in den vergangenen Jahren als schneller und billiger Weg zum nächsten High etabliert - mit der Gefahr schwerer Nebenwirkungen, wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt: von Ausfallerscheinungen über Bewusstlosigkeit bis hin zu schweren Hirnschäden.

Verbot soll zeitnah in Kraft treten

Weil Lachgas dennoch immer beliebter bei Minderjährigen ist, reagieren nach dem Vorbild aus Hamburg immer mehr Städte in Deutschland. Nun also auch Kassel, wo das Verbot zeitnah in Kraft treten soll. Die Umsetzung wird durch den Magistrat geregelt.

Im Kasseler Stadtgebiet würden immer wieder leere Kartuschen in Parks oder in der Nähe von Schulen gefunden, sagte eine Sprecherin der städtischen Kinder- und Jugendförderung der HNA. Der Lachgaskonsum sei eine "ernstzunehmende Herausforderung für den Jugendschutz".

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Auch Rückzahlung von Straßenbeiträgen beschlossen

Neben Lachgas stand in der Sitzung des Kasseler Stadtparlaments am Montagabend ein weiteres Reizthema auf der Agenda: Straßenbaubeiträge. Die Stadtverordneten beschlossen, den Bürgern insgesamt rund elf Millionen Euro zurückzuzahlen, die seit dem Jahr 2021 gezahlt wurden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die Stadt bereits im Frühjahr dazu verpflichtet, eine Rückzahlung auf den Weg zu bringen. Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel wurde als ungültig eingestuft.

Erst im November 2024 war ein langjähriger Rechtsstreit entschieden worden. Dabei stellte sich heraus, dass Kassel zu hohe Wassergebühren abgerechnet hatte und rund 30 Millionen Euro an Haushalte zurückzahlen muss.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, Kassel habe den Verkauf von Lachgas an Minderjährige bereits verboten. Das ist nicht korrekt. Tatsächlich haben die Stadtverordneten lediglich den Magistrat beauftragt, ein solches Verbot zu prüfen und einen entsprechenden Beschlussentwurf zu erarbeiten. Ein Verbot ist zwar sehr wahrscheinlich und könnte zeitnah beschlossen werden – derzeit gibt es aber weder ein fertiges Verbot noch einen endgültigen Beschluss der Stadt.

Redaktion: Fabian Weidenhausen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau,

Quelle: hessenschau.de; Jens Wellhöner