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Ex-Mitarbeiter nach Corona-Ausbruch in Pflegeheim freigesprochen

Foto aus einem Seniorenheim. In Schutzkleider gehülltes Pflegepersonal versorgt die Bewohnerinnen und Bewohner.

In einem Pflegeheim in der Nähe von Hanau hatten sich 2020 alle Bewohner mit Corona infiziert. 17 von ihnen starben. Drei Ex-Mitarbeiter sind nun freigesprochen worden, durch mangelnde Schutzmaßnahmen an den Todesfällen mitverantwortlich gewesen zu sein.

Gut drei Jahre nach einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim in Großkrotzenburg (Main-Kinzig) sind drei ehemalige Mitarbeiter der Einrichtung vom Landgericht Hanau freigesprochen worden. Ihnen war vorgeworfen worden, wegen fehlender Schutzmaßnahmen für die Ausbreitung des Virus mitverantwortlich gewesen zu sein.

Bei dem Ausbruch im Dezember 2020 infizierten sich in der Nähe von Hanau alle 64 Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit dem Coronavirus – 17 davon starben. Die Angeklagten hätten die Bewohner "weder in eine hilflose Lage versetzt noch sie im Stich gelassen", sagte der Vorsitzende Richter Mirko Schulte am Donnerstag in der Urteilsbegründung.

Ausbruch durch bauliche Begebenheiten begünstigt

Bei den Angeklagten handelte es sich um die ehemalige Einrichtungsleiterin, den früheren Pflegedienstleiter und dessen Stellvertreterin. Der Freispruch war allgemein erwartet worden, weil die Anklage im Lauf der Verhandlung von ihrem ursprünglichen Vorwurf der Aussetzung abgerückt war und ebenso wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.

Der Hauptgrund für diese Kehrtwende war laut Staatsanwalt Markus Jung ein Gutachten, das auf die beengten baulichen Gegebenheiten in dem Heim hingewiesen hatte, die den Ausbruch von Covid-19 begünstigt hätten. 

Der Tatvorwurf lautete auf Aussetzung. Bei dem in Strafprozessen eher seltenen Vorwurf geht es darum, Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder im Stich gelassen und sie dadurch "der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung" ausgesetzt zu haben.

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