Urteil in Frankfurt Nach Tod bei Schönheitsoperation: Bewährungsstrafe für Frauenarzt

Das Frankfurter Landgericht hat einen Frauenarzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Patientin hatte beim Fettabsaugen einen Herzstillstand erlitten.

Krankenhaus Flur mit Infusionsflasche im Vordergrund
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Nach dem Tod einer Patientin bei einer Schönheitsoperation hat das Landgericht Frankfurt am Dienstag einen 61 Jahre alten Frauenarzt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Zusätzlich muss der Arzt aus Sachsen-Anhalt 19.400 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen.

Von einem Berufsverbot sah das Gericht ab. Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist noch nicht rechtskräftig.

Im November 2019 hatte sich die 34 Jahre alte Patientin bei dem Angeklagten Fett im Nacken absaugen lassen. Nach diesem Eingriff sollten ihre Lider gestrafft werden - dabei blieb das Herz der Frau stehen.

Patientin nicht richtig aufgeklärt

Der Frauenarzt und die Hausärztin, der die Praxis gehörte, sollen noch versucht haben, die Patientin wiederzubeleben - allerdings vergeblich. Die 34-Jährige erlitt aufgrund von Sauerstoffmangel schwere Hirnschäden und starb einige Tage später im Krankenhaus.

Nach Auffassung der Schwurgerichtskammer waren dem Angeklagten dabei "eine Vielzahl von Fehlern" vorzuwerfen. Unter anderem habe der Mediziner den Eingriff nicht allein vornehmen dürfen, sagte die Vorsitzende Richterin. Zumindest eine weitere medizinisch ausgebildete Hilfskraft wäre erforderlich gewesen.

Ebenso seien die Praxisräume einer Hausärztin in Frankfurt-Schwanheim, die der Arzt zeitweise gemietet hatte, nicht geeignet gewesen, um einen derartigen Eingriff vorzunehmen.

Arzt verlor Chefarzt-Stelle

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend gestanden. Nach dem Vorfall verlor er in Sachsen-Anhalt seine Position als Chefarzt in einem Krankenhaus. Darüber hinaus ist er seither in psychologischer Behandlung. Die Richter werteten diese Umstände strafmildernd.

Im Strafmaß hielt sich das Gericht an den Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Arzt allerdings lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wissen wollte. Laut Urteil aber war die Körperverletzung aufgrund der vielen Versäumnisse des Mediziners zumindest mit bedingtem Vorsatz begangen worden. 

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Quelle: Malena Menke, dpa/lhe