Bei Kontrollen im Stadtgebiet haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts am Dienstag in vier Gaststätten Verstöße festgestellt.

Die Lokalitäten verstießen unter anderem gegen das Jugendschutzgesetz, das Tabaksteuergesetz und das hessische Gaststättengesetz. Einer Geststätte untersagten sie den Betrieb wegen baulicher Mängel. Es wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.