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Razzia gegen IS-Finanzierer - 15 Objekte in Hessen durchsucht

SEK-Beamte mit Maschinenpistolen bei einem Einsatz - die Gesichter sind nicht zu sehen. (dpa)

Seit dem frühen Morgen gehen Einsatzkräfte der Polizei gegen mutmaßliche Islamisten vor. Allein in Hessen wurden die Wohnungen von insgesamt 14 Beschuldigten durchsucht.

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Zudem habe es am Mittwochmorgen Durchsuchungen in zehn Bundesländern gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit, darunter auch die Wohnungen von insgesamt 14 Beschuldigten in Hessen. Es sei dabei um ein mutmaßliches Finanzierungsnetzwerk des IS gegangen.

Bargeld, Krypto-Wallets und Waffen gefunden

Die Durchsuchungen in Hessen fanden laut einer gemeinsamen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft, des Landeskriminalamts (LKA) und mehrerer Polizeipräsidien in Frankfurt, Kassel, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt sowie in den Landkreisen Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Offenbach und Groß-Gerau statt. Rund 180 Beamte waren im Einsatz. Die Polizei stellte in den insgesamt 15 durchsuchten Objekten zahlreiche Beweismittel sicher - insbesondere schriftliche Unterlagen, Datenträger, Kommunikationsmittel, Bargeld, Krypto-Wallets und Waffen.

Die 14 Beschuldigten aus Hessen sind den Angaben zufolge zwischen 20 und 44 Jahre alt. Einem 34 Jahre alten Beschuldigten aus Darmstadt wird zur Last gelegt, innerhalb eines international agierenden Spendennetzwerks als Mittelsmann tätig gewesen zu sein. Er soll Spendengelder entgegengenommen und über eine weitere Person an ein mutmaßliches IS-Mitglied in Syrien weitergeleitet haben. Zu diesem Zweck soll er im September 2020 ein Konto bei einem Online-Bezahldienst eingerichtet und für Spendenaufrufe zur Verfügung gestellt haben.

Die übrigen Beschuldigten stehen in Verdacht, in den Jahren 2020 bis 2022 mehrfach Geldbeträge an Personen überwiesen zu haben, wobei ihnen bewusst gewesen sein soll, dass das Geld an den IS weitergeleitet werden würde. Aus Hessen heraus soll ein Betrag von rund 16.000 Euro an den IS geflossen sein.

Bundesweit vier Festnahmen

Im Rahmen der bundesweiten Razzia wurden außerdem Wohnungen und andere Objekte in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht, wie die Bundesanwaltschaft berichtete.

Vier der Festnahmen erfolgten den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen, je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Den Männern und Frauen - überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit - wirft die oberste Anklagebehörde des Landes Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.

Die Beschuldigten gehören laut Bundesanwaltschaft einem internationalen Netzwerk an, das die terroristischen Aktivitäten des sogenannten IS in Syrien durch Geldspenden gefördert hat. Seit 2020 warben Anhängerinnen des IS aus Syrien heraus auf Telegram-Kanälen für Geldzahlungen zugunsten der Terrorgruppe. In das Netzwerk eingebunden waren demnach Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten. Darüber wurden die gesammelten Geldbeträge an IS-Mitglieder in Syrien transferiert.

Geld für Flucht und Schleusung

Mit dem Geld sollten IS-Frauen finanziell unterstützt werden, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben - vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol. Teilweise sei den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht worden. Insgesamt wurden in der beschriebenen Weise mindestens 65.000 Euro an den IS in Syrien transferiert.

Seit 2014 können Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ im September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützung wie das Einwerben von Geld und Material oder das Anwerben von Kämpfern sind seither strafbar.

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