Die Stadt Frankfurt muss rund 6.500 Euro Schadenersatz für ein Auto zahlen, das durch einen herabfallenden Ast Totalschaden erlitt.

Die Stadt habe eine Kronenuntersuchung des Baums pflichtwidrig unterlassen, urteilte das Oberlandesgericht laut Mitteilung vom Donnerstag. Grundsätzlich müssen auch ältere und geschädigte Bäume nur einmal im Jahr kontrolliert werden, in Einzelfällen sind aber kürzere Intervalle nötig. (Az.: 1 U 310/20) Auf das Auto der Klägerin in einem Wohngebiet fiel ein Ast von einem Baum mit "ausgesprochen schütterer" Krone.

Weitere Informationen

Jetzt herunterladen: Die hessenschau-App

hessenschau App Jetzt downloaden

Suche, Regenprognose, Darkmode: Wir haben unsere News-App für Hessen stark überarbeitet und verbessert. Laden Sie sich die hessenschau-App jetzt herunter:

Ende der weiteren Informationen